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Registrazione come operatore di droni

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen für Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber.

Informazioni

Questa pagina sarà disponibile in italiano entro pochi giorni. Nel frattempo, è possibile consultare la pagina in francese o in tedesco.

Was ist ein Drohnenbetreiber?

Drohnenbetreiberinnen sind verpflichtet, den sicheren Betrieb ihrer Drohne zu gewährleisten. Sie tragen die Verantwortung für Schäden, die durch den Betrieb der Drohne entstehen. Dies ist vergleichbar mit dem Halter eines Fahrzeuges. In der Regel sind Privatpersonen sowohl Fernpilot als auch Drohnenbetreiber. Organisationen (Firmen, Vereine, etc.) können hingegen nur Drohnenbetreiberinnen sein. Ihre Angestellten oder Mitglieder sind bei Flügen für die Organisation Fernpiloten. Weitere Informationen zu den Fernpilotinnen finden Sie auf der Seite Ausbildung und Zertifizierung als Fernpilotin und Fernpilot.

Konto und Registrierung

Es ist wichtig, die folgenden Begriffe zu unterscheiden:

  • Konto erstellen: Jede Privatperson darf ein Konto auf der Plattform dLIS erstellen und wird dadurch zur Kontoinhaberin. Hingegen dürfen Organisationen kein Konto aud dLIS erstellen. Privatpersonen erhalten dadurch Zugang zu folgenden Funktionen:
    • Registrierung der eigenen Person;
    • Registrierung einer Organisation (Firma, Verein, etc.);
    • Zertifizierung als Fernpilotin.
  • Registrierung: Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Betreiber eine UAS-Betreibernummer. Die Betreibernummer wird benötigt, um als Betreiberin eine Drohne fliegen zu dürfen. Dieser Vorgang kann nur über ein bestehendes Privatkonto durchgeführt werden. Drohnen werden nicht registriert.

Registrierungspflicht

Privatpersonen und Organisationen (Firmen, Vereine, etc.), die in der Schweiz eine Drohne nutzen möchten, müssen sich registrieren.

Ausnahme: Personen sind von der Registrierungspflicht ausgenommen, wenn die verwendete Drohne gleichzeitig die beiden nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Die Drohne ist unter 250 g, und;
  • Die Drohne hat kein Gerät oder sonstige Sensoren zur Aufnahme von personenbezogenen Daten (z.B. Kamera, Mikrofon, etc.).

Beispiel: Eine DJI Mini ist zwar unter 250 g schwer, hat aber eine Kamera. Daher müssen sich Betreiber einer solchen Drohne registrieren.

Die Registrierung muss in dem Mitgliedstaat der EASA erfolgen, in welchem die Privatperson ihren Wohnsitz beziehungsweise die Organisation ihren Sitz hat. Zu den Mitgliedstaaten der EASA zählen alle EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Eine Registrierung in einem EASA-Mitgliedstaat ist auch in allen anderen EASA-Mitgliedstaaten gültig. Eine Privatperson oder Organisation darf daher nicht in zwei EASA-Mitgliedstaaten gleichzeitig registriert sein.

Personen mit Wohnsitz ausserhalb der EASA-Mitgliedstaaten, die in der Schweiz fliegen möchten, müssen sich ebenfalls in der Schweiz registrieren, sofern sie sich nicht bereits in einem anderen EASA-Mitgliedstaat registriert haben. Die gleiche Vorschrift gilt für Organisationen.

Mindestalter: 12 Jahre (Kinder unter 16 Jahren müssen einen gesetzlichen Vertreter angeben.)

Kosten: Die Registrierung kostet CHF 10.

Gültigkeit: Die Registrierung ist in allen EASA-Mitgliedstaaten auf unbegrenzte Zeitdauer gültig.

Anleitung für Privatpersonen

Sofern Sie der Registrierungspflicht unterliegen, unterstützt Sie die nachfolgende Anleitung bei Ihrer Registrierung als Drohnenbetreiber.

Anleitung für Organisationen

Organisationen (Firmen, Vereine, etc.) können nur über ein bestehendes Privatkonto erfasst werden. Daher muss zuerst eine Privatperson für sich ein Privatkonto auf dLIS erstellen. Nutzen Sie für den Schritt 1 (weiter unten) deshalb eine private E-Mail-Adresse und geben Sie die E-Mail-Adresse Ihrer Organisation (z.B. «info@organisation.ch») erst in Schritt 2 an.

Weiterführende Informationen

Ufficio federale dell'aviazione civile UFAC

Sistemi di aeromobili senza occupanti UAS