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Was ist ein Fernpilot?
Als Fernpilotin wird die Person bezeichnet, welche die Drohne fernsteuert. In der offenen Kategorie gilt ein Mindestalter von 12 Jahren. Jüngere Kinder dürfen nur unter der Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person fliegen, die über die erforderlichen Zertifikate verfügt. In der speziellen Kategorie ist das Mindestalter auf 14 Jahre festgelegt. Er oder sie muss über die Zertifikate für das Fliegen der Drohne verfügen. Zusammen mit der Drohnenbetreiberin ist der Fernpilot für den sicheren Betrieb verantwortlich. Informationen zu den Drohnenbetreibern finden Sie auf der entsprechenden Seite.
Benötige ich ein Fernpiloten-Zertifikat?
Bei den Anforderungen für die Fernpilotinnen-Zertifikate wird zwischen Flügen in der offenen und solchen in der speziellen Kategorie unterschieden.
*Ausnahme: Fernpiloten, welche Drohnen der Klasse C0, Legacy-Drohnen unter 250g oder privat hergestellte Drohnen unter 250g in der Kategorie A1 benutzen, benötigen kein Fernpiloten-Zertifikat, es ist aber auch für sie empfohlen.
In einem EASA-Mitgliedstaat erworbene Zertifikate sind in allen anderen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt und gültig. Zu den EASA-Mitgliedstaaten zählen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Das Hochladen ausländischer Zertifikate auf die schweizerische Plattform dLIS ist weder möglich noch erforderlich.
Fernpiloten-Zertifikate ausgestellt von Staaten, die nicht Mitglied der EASA sind, werden in der Schweiz nicht anerkannt.
Wenn ein Fernpilot ausschliesslich für eine Organisation fliegt und er kein Fernpiloten-Zertifikat benötigt, besteht keine Notwendigkeit ein Konto auf dLIS zu erstellen. Das ist z.B. der Fall, wenn für eine Organisationen nur C0-Drohnen geflogen werden. Das liegt daran, dass sich die Organisation bereits als Betreiberin registriert hat und kein Fernpiloten-Zertifikat erforderlich ist.
Fernpiloten-Zertifikate
Fernpiloten-Zertifikat A1/A3
Für Flüge in der offenen Kategorie gemäss den Flugregeln A1 oder A3 ist ein Fernpiloten-Zertifikat A1/A3 erforderlich.
Fernpiloten-Zertifikate: Es wird kein Fernpilotinnen-Zertifikat vorausgesetzt.
Mindestalter: 12 Jahre
Vorbereitung: Die Lernunterlagen werden vom BAZL nach Bezahlung der Gebühr auf der Prüfungsplattform online zur Verfügung gestellt. Es muss kein zusätzlicher Kurs absolviert werden.
Prüfungsart: Theorieprüfung.
Ort: Online, von zu Hause aus möglich.
Prüfungsdauer: 60 Minuten
Kosten: CHF 20
Sprache: Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch
Wiederholung: Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung zweimal wiederholen. Nach insgesamt drei Versuchen muss die Gebühr erneut bezahlt werden.
Gültigkeit: Während 5 Jahren in allen EASA-Mitgliedstaaten
Vorweisen: Das Fernpiloten-Zertifikat muss bei Flügen stets vorgezeigt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine ausgedruckte oder eine digitale Version bei sich tragen.
Erneuerung: Informationen zur Erneuerung Ihres Zertifikats finden Sie hier ab 2026.
Fernpiloten-Zertifikat A2
Für Flüge in der offenen Kategorie gemäss den Flugregeln A2 ist ein Fernpiloten-Zertifikat A2 erforderlich.
Fernpilotinnen-Zertifikat: Das Zertifikat A1/A3 wird vorausgesetzt.
Praktisches Selbststudium: Vor der Anmeldung zur A2-Prüfung muss ein praktisches Selbststudium absolviert werden. Dabei handelt es sich um praktische Flugübungen, die selbstständig durchgeführt werden. Die Anleitung in Form einer Checkliste steht Ihnen am Ende dieser Webseite in den Dokumenten unter «Weitere Informationen» zur Verfügung.
Mindestalter: 12 Jahre
Vorbereitung: Lernunterlagen werden vom BAZL nach Bezahlung der Gebühr auf der Prüfungsplattform online zur Verfügung gestellt. Es muss kein zusätzlicher Kurs absolviert werden.
Prüfungsart: Theorieprüfung vor Ort, keine Hilfsmittel erlaubt
Ort: Ittigen (BE), Illnau (ZH) oder Lausanne (VD)
Prüfungsdauer: 60 Minuten
Kosten: CHF 20
Sprache: Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch
Wiederholung: Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung zweimal wiederholen. Nach insgesamt drei Versuchen muss die Gebühr erneut bezahlt werden.
Gültigkeit: Während 5 Jahren in allen EASA-Mitgliedstaaten
Vorweisen: Das Fernpiloten-Zertifikat muss bei Flügen stets vorgezeigt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine ausgedruckte oder eine digitale Version bei sich tragen.
Erneuerung: Informationen zur Erneuerung Ihres Zertifikats finden Sie hier ab 2026.
Fernpiloten-Zertifikat STS (spezielle Kategorie)
Für Flüge innerhalb der speziellen Kategorie gemäss STS ist ein Fernpiloten-Zertifikat STS erforderlich. Da dieses Fernpilotinnen-Zertifikat nur in Kombination mit einer STS-Deklaration genutzt werden kann, empfiehlt das BAZL vorgängig abzuklären, ob die Betriebsart STS möglich und erforderlich ist. Ein STS-Zertifikat wird in der speziellen Kategorie ausschliesslich für STS-Operationen vorausgesetzt. Für Bewilligungen nach PDRA oder SORA ist das STS-Zertifikat hingegen nicht notwendig.
Der Prozess für die Ausstellung des STS-Zertifikats setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die Theorieprüfung STS wird in der Schweiz ausschliesslich vom BAZL durchgeführt. Die praktische Ausbildung und Prüfung muss hingegen bei einer anerkannten Stelle absolviert werden. Weitere Informationen zu STS finden Sie unter Standardszenarien (STS).
Fernpiloten-Zertifikate: Es wird mindestens das Zertifikat A1/A3 vorausgesetzt.
Vorbereitung: Das BAZL stellt keine Lernunterlagen zur Verfügung. Das Wissen muss selbstständig erarbeitet werden.
Praktische Prüfung: Die praktische Ausbildung und Prüfung muss bei einer anerkannten Stelle absolviert werden.
Prüfungsart: Theorieprüfung vor Ort, keine Hilfsmittel erlaubt
Ort: Ittigen (BE), Illnau (ZH) oder Lausanne (VD)
Prüfungsdauer: 60 Minuten
Kosten: CHF 20
Sprache: Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch
Wiederholung: Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung zweimal wiederholen. Nach insgesamt drei Versuchen muss die Gebühr erneut bezahlt werden.
Gültigkeit: Während 5 Jahren in allen EASA-Mitgliedstaaten
Vorweisen: Das Fernpiloten-Zertifikat muss bei Flügen stets vorgezeigt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine ausgedruckte oder eine digitale Version bei sich tragen.
Erneuerung: Informationen zur Erneuerung Ihres Zertifikats finden Sie hier ab 2026.
Anleitung zu den Prüfungen
Wenn Sie ein Zertifikat benötigen, unterstützt Sie die nachfolgende Anleitung bei Ihrer Zertifizierung als Fernpilot.
Das BAZL verwendet für die Registrierung die Plattform dLIS. Für die Anmeldung benötigen Sie ein eIAM-Konto (CH-Login / AGOV-Login). Bei Fragen oder Anmeldeproblemen betreffend CH-Login schauen Sie bitte hier: CH-LOGIN Hilfe — eIAM-Hilfeseiten / Ich benötige Hilfe — agov.ch oder wenden sich telefonisch an das BIT: 058 465 88 88
Wichtig: Alle Angaben auf dLIS werden mit Ihrer Person verknüpft. Achten Sie deshalb bitte darauf, eine private E-Mail-Adresse anzugeben, auf die Sie auch nach einem beruflichen Wechsel weiterhin zugreifen können.
Die persönlichen Daten aus dem eIAM-System dienen als Grundlage für das dLIS-Konto. Bitte bestätigen Sie Ihre Angaben auf dLIS und laden Sie einen Scan Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte hoch.
Zum Antrag A1/A3
Navigieren Sie über «Bereiche» zu «Drohnen-Zertifikate». Klicken Sie auf «+neues Drohnen-Zertifikat». Wählen Sie Ihr gewünschtes Zertifikat aus und folgen Sie nun den Anweisungen. Im Laufe des Prozesses werden Sie aufgefordert die Gebühr von CHF 20 zu bezahlen.
Sobald Sie den Antrag erstellt haben, erhalten Sie Zugang zu unserer Schulungs- und Prüfungsplattform.
Zum Antrag A2 oder STS
Gleiches Vorgehen wie für den Antrag A1/A3. Das A2 oder STS Zertifikat können Sie nur auswählen, wenn Sie das A1/A3 in dLIS absolviert haben.
Da die Prüfung vor Ort stattfindet, müssen Prüfungsdatum und Ort der Prüfung ausgewählt werden. Die Prüfungen finden in Ittigen (BE), Illnau (ZH) oder Lausanne (VD) statt.
Nach der Anmeldung stehen für A2 auf der Schulungs- und Prüfungsplattform Schulungsunterlagen zur Verfügung. Für die STS-Prüfung werden keine Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Prüfung A1/A3
Die Prüfung A1/A3 findet online statt. Sie können diese daher jederzeit bequem von zu Hause aus ablegen.
Prüfungen A2 oder STS
Die Prüfungen A2 und STS finden vor Ort statt. Bitte beachten Sie dazu folgende Punkte:
Ausweisdokumente: Nehmen Sie Ihren Pass oder Ihre ID mit.
Zugangsdaten: Stellen Sie sicher, dass Sie sich auf dLIS anmelden können und Ihre Zugangsdaten wie Benutzername, Passwort, 2-FA (Zwei Faktoren-Authentifizierung) kennen.
Sprache: Die Prüfungssprache kann vor Ort ausgewählt werden.
Uhrzeit: Seien Sie bitte mindestens 10 Minuten vor Beginn der Prüfung vor Ort.
Für die Prüfungen stehen folgende Daten zur Verfügung:
Das Zertifikat STS wird erst ausgestellt, wenn sowohl die praktische Ausbildung und Prüfung als auch die Theorieprüfung erfolgreich durchlaufen wurden. Die praktische Ausbildung und Prüfung kann vor oder nach der Theorieprüfung absolviert werden.
Sobald beim BAZL die Theorieprüfung abgelegt wurde, kann der Nachweis für die praktische Ausbildung und Prüfung auf dLIS hochgeladen werden.
Das Endergebnis der Prüfung wird etwa 5 Minuten nach Abschluss in das System übertragen. Bei bestandener Prüfung können Sie Ihr Zertifikat unter «Bereiche» und «Drohnen-Zertifikate» einsehen oder herunterladen.
Orte der Theorieprüfungen A2 und STS
Die Prüfungen finden im Gebäude des BAZL in Ittigen statt. Der Eingang des Prüfungszentrums befindet sich an der Seite des Gebäudes, siehe Lageplan unten.
Adresse: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, Papiermühlestrasse 172, 3063 Ittigen
ÖV-Haltestelle: Ittigen, Papiermühle
Parkplätze: Es hat keine Parkplätze direkt beim BAZL-Gebäude. Bitte benützen Sie den öffentlichen Gemeindeparkplatz bzw. das Parkhaus im Talgut-Zentrum.
Die Prüfungen in Lausanne finden auf dem Flugplatz Lausanne-Blécherette statt.
Adresse: Aéroformation, Avenue du Grey 119, 1018 Lausanne
ÖV-Haltestelle: Lausanne-Blécherette
Parkplätze: Es stehen Parkplätze zur Verfügung.
Die Prüfungen finden im Hotzehuus in Illnau statt.
Adresse: Hotzehuus, Usterstrasse 2, 8308 Illnau
ÖV-Haltestelle: Illnau, Bahnhof
Parkplätze: An der Kempttalstrasse und in der Parkgarage an der Effretikonerstrasse stehen Parkplätze zur Verfügung. Weitere Angaben zu den Parkplätzen finden Sie auf der Webseite des Hotzehuus.
Weiterführende Informationen
Regolamento di esecuzione (UE) 2019/947 (droni) Regolamento di esecuzione (UE) 2019/947 della Commissione, del 24 maggio 2019, relativo a norme e procedure per l'esercizio di aeromobili senza equipaggio