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Passagiergepäck

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Erlaubte und verbotene Gegenstände im Passagiergepäck

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen bestimmter Gegenstände im Reisegepäck untersagt. Die von ihnen ausgehende Gefahr ist für Reisende häufig nicht unmittelbar erkennbar.

Reisegepäck

Beschädigung, Verlust oder Verspätung des Reisegepäcks

Das Transportunternehmen (Luftfrachtführer) haftet für Schäden, die durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck entstehen. Die Haftung für Reisegepäckschäden hat sich auf 1288 SZR (*) erhöht.