Passagiergepäck

Erlaubte und verbotene Gegenstände im Passagiergepäck
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen bestimmter Gegenstände im Reisegepäck untersagt. Die von ihnen ausgehende Gefahr ist für Reisende häufig nicht unmittelbar erkennbar.

Beschädigung, Verlust oder Verspätung des Reisegepäcks
Das Transportunternehmen (Luftfrachtführer) haftet für Schäden, die durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck entstehen. Die Haftung für Reisegepäckschäden hat sich auf 1288 SZR (*) erhöht.