Die folgende Liste zeigt eine Auswahl häufig mitgeführter Gefahrgüter. Sie dient als Hilfestellung und soll Flugpassagiere sensibilisieren.

Gewisse Gegenstände dürfen im Reisegepäck nicht mitgeführt werden, da sie zu gefährlich sind. Häufig ist die Gefahr, die von diesen Gegenständen ausgehen kann, für die Passagiere nicht ersichtlich.
Häufige Gefahrgüter
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Handgepäck | Aufgegebenes Gepäck |
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Gepäckstücke mit eingebauten/nicht entnehmbaren Lithium(Li)-Batterien Li-Metall-Bat. mit mehr als 0.3 g Li-Metall oder Li-Ion-Bat. mit mehr als 2.7 Wh |
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Gepäckstücke mit eingebauten/entnehmbaren Lithium(Li)-Batterien eingebaute Li-Metall-Bat. mit höchstens 0.3 g Li-Metall oder Li-Ion-Bat. mit höchstens 2.7 Wh(entnehmbare Batterien müssen entnommen und in der Kabine mitgeführt werden) |
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Feuerzeug (am eigenen Körper mitzuführen) mit Butangas (inkl. Einwegfeuerzeug) |
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Akkus sowie Powerbanks |
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Gewöhnliche Batterien wie AA, AAA, C, D oder 9-Volt Batterien, Nickelmetallhybrid-Batterien |
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Feuerwerk | ![]() |
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Gaskartuschen klein, mit nicht entzündbarem Gas Nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft! |
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Entzündbare Substanzen wie Klebstoffe, Brennsprit, Pinselreiniger, usw. |
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E-Zigaretten (am eigenen Körper mitzuführen) einschliesslich E-Zigarren, E-Pfeifen oder andere persönliche Inhalationsgeräte, die Batterien enthalten |
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Brennpaste (Fondue-Rechaud) | ![]() |
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Elektronische Geräte mit Lithium-Batterien Einschränkungen beachten! |
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Farbe wenn leicht entzündbar (gilt für den Grossteil von flüssigen Farben) |
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Sicherheitsstreichhölzer d.h. handelsübliche Streichhölzer, die sich an der Reibefläche der Packung anzünden lassen |
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Kosmetische/medizinische Artikel (nicht radioaktiv) Haarsprays, Parfüms und alkoholhaltige Medikamente (siehe Details für max. Nettomenge) |
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Hinweise
- Die Liste der Gegenstände auf dieser Seite ist nicht vollständig. Einen Überblick über die geltenden Regelungen finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
- Einzelne Länder und Fluggesellschaften kennen restriktivere Bestimmungen für das Gepäck. Für weitere Informationen über Transportbedingungen wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft.
- Gewisse Gegenstände können auch als Fracht transportiert werden, unter der Bedingung, dass sie als Gefahrengut deklariert werden.
- Rollstühle oder Elektromobile können ebenfalls als Gefahrgut klassifiziert sein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Generell: Gehen Sie frühzeitig zum Flughafen, so dass genügend Zeit für die Sicherheitskontrolle bleibt.
Weiterführende Informationen