Erlaubte und verbotene Gegenstände im Passagiergepäck
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen bestimmter Gegenstände im Reisegepäck untersagt. Die von ihnen ausgehende Gefahr ist für Reisende häufig nicht unmittelbar erkennbar.

Flüssigkeiten
Die Schweiz wendet die europäischen Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck an. Die für Passagiere geltenden Verfahren und Bestimmungen im Bereich der Sicherheitskontrollen können je nach der vom Flughafen eingesetzten Ausrüstung variieren. Es ist wichtig, die Website des Flughafens zu konsultieren und die Hinweise der jeweiligen Fluggesellschaft zu beachten.

Waffen und stumpfe Gegenstände
Gegenstände, die Personen oder dem Luftfahrzeug erheblichen Schaden zufügen können, sind in der Kabine und somit im Handgepäck nicht erlaubt.

Weitere Gegenstände
Zahlreiche Gegenstände stellen eine Gefahr für die Flugsicherheit dar.