Erlaubte und verbotene Gegenstände im Passagiergepäck
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen bestimmter Gegenstände im Reisegepäck untersagt. Die von ihnen ausgehende Gefahr ist für Reisende häufig nicht unmittelbar erkennbar.

Flüssigkeiten
Seit dem 6. November 2006 findet eine Regelung der Europäischen Union (EU) über Flüssigkeiten im Handgepäck auch in der Schweiz Anwendung für Passagiere, die aus der Schweiz abfliegen oder als Transferpassagiere hier umsteigen.

Waffen und stumpfe Gegenstände
Gegenstände, die Personen oder dem Luftfahrzeug erheblichen Schaden zufügen können, sind in der Kabine und somit im Handgepäck nicht erlaubt.

Weitere Gegenstände
Zahlreiche Gegenstände stellen eine Gefahr für die Flugsicherheit dar.