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Weitere Gegenstände

Gewisse Gegenstände dürfen im Reisegepäck nicht mitgeführt werden, da sie zu gefährlich sind. Häufig ist die Gefahr, die von diesen Gegenständen ausgehen kann, für die Passagiere nicht ersichtlich.

Batterienberg

Elektronische Geräte und Ersatzbatterien

Elektronische Geräte und Batterien sind als Gefahrgut eingestuft, da sie bei Beschädigung oder unsachgemässer Handhabung Wärme entwickeln, einen Kurzschluss verursachen und folglich Brände auslösen können.

Brennendes Streichholz

Feuerzeuge, Streichhölzer und Gasbrenner

Grundsätzlich dürfen pro Person nur ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Streichhölzer mitgeführt werden.

Koffer mit Kosmetik

Medizinische und kosmetische Mittel

Medizinische und kosmetische Produkte sind grundsätzlich erlaubt, mit einigen Ausnahmen.

Explosive und leicht entzündbare Substanzen

Leicht entzündbare und explosive Substanzen

Gewisse Substanzen gelten als Gefahrgut und dürfen nicht oder nur beschränkt auf Flügen mitgeführt werden.

Chemische Substanzen

Chemische, ätzende und giftige Substanzen

Alle Substanzen, welche die Gefahr eines Brandes, von Korrosion oder Entwicklung giftiger Gase in sich bergen, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck vollständig verboten.

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge SBOC - Gefahrgut