Weitere Gegenstände
Gewisse Gegenstände dürfen im Reisegepäck nicht mitgeführt werden, da sie zu gefährlich sind. Häufig ist die Gefahr, die von diesen Gegenständen ausgehen kann, für die Passagiere nicht ersichtlich.

Elektronische Geräte und Ersatzbatterien
Elektronische Geräte und Batterien sind als Gefahrgut eingestuft, da sie bei Beschädigung oder unsachgemässer Handhabung Wärme entwickeln, einen Kurzschluss verursachen und folglich Brände auslösen können.

Feuerzeuge, Streichhölzer und Gasbrenner
Grundsätzlich dürfen pro Person nur ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Streichhölzer mitgeführt werden.

Medizinische und kosmetische Mittel
Medizinische und kosmetische Produkte sind grundsätzlich erlaubt, mit einigen Ausnahmen.

Leicht entzündbare und explosive Substanzen
Gewisse Substanzen gelten als Gefahrgut und dürfen nicht oder nur beschränkt auf Flügen mitgeführt werden.

Chemische, ätzende und giftige Substanzen
Alle Substanzen, welche die Gefahr eines Brandes, von Korrosion oder Entwicklung giftiger Gase in sich bergen, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck vollständig verboten.