Gewerblicher Flugbetrieb - CAT
Für einen gewerbsmässigen Lufttransport von Passagieren, Post und Fracht sind ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) und eine Betriebsbewilligung (BB) erforderlich. Nach der Zertifizierung (AOC) ist der Flugbetrieb verpflichtet, jede Veränderung, z.B. der Flotte, des Personals, der Betriebsgrundsätze, der Prozesse und/oder der Dokumentation, nach den Vorschriften der EASA vom BAZL überprüfen zu lassen. Dabei erfordern einige Änderungen eine vorherige Genehmigung durch das BAZL, während andere nur gemeldet werden müssen. Für den Erhalt und die Aufrechterhaltung der Betriebsbewilligung wird die Gewährleistung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch das BAZL überprüft.

Air Operator Certificate - AOC
Flugbetriebe, welche gewerbsmässig Lufttransport durchführen wollen, müssen vom BAZL zertifiziert werden.

Changes at Aircraft Operator
Nach der Erstzertifizierung oder der Deklaration des Flugbetriebs nach Part NCC/SPO werden alle Veränderungen in Form von Anpassungen, Neuaufnahme oder Streichungen insbesondere im Bereich Flotte, Personal, Betriebsgrundsätze, Prozesse und Verfahren oder Dokumentation als Änderung (Change) bezeichnet.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Das BAZL ist unter anderem zuständig für die Prüfung und Überwachung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der schweizerischen Flugbetriebe, die über eine Betriebsbewilligung für die gewerbsmässige Beförderung verfügen.

Formularsammlung
In dieser Liste finden Sie alle Formulare, die in den Bereich Flugbetrieb gehören.

Guidance Material / Information
Das BAZL veröffentlicht zu den Betriebsarten sogenanntes «Guidance Material/Information (GM/INFO)», welche dem Operator helfen sollen.

Rechtliche Grundlagen Flugbetrieb
Die rechtlichen Grundlagen und Richtlinien im Bereich Flugbetrieb basieren einerseits auf schweizerischen Regelungen, andererseits auf internationalen Regelungen und Abkommen.