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Luftfahrzeugregister

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt trägt im Luftfahrzeugregister Flugzeuge, Hubschrauber und andere Drehflügler, Motorsegler, Segelflugzeuge, bemannte Freiballone und Luftschiffe ein. Informationen zur unbemannten Luftfahrt (Drohnen und Modelluftfahrzeugen) können in der Kategorie Drohnen gefunden werden. Die Eigentumsvoraussetzungen für das Luftfahrzeug müssen für den Eintrag im Luftfahrzeugregister jederzeit erfüllt sein.

Im Luftfahrzeugregister werden unter anderem Kennzeichen für Luftfahrzeuge reserviert, Luftfahrzeuge eingetragen, stillgelegt, wieder in Betrieb genommen oder gelöscht, sowie Halteränderungen vorgenommen. Mit den Anleitungen möchten wir Ihnen die wichtigsten Abläufe der Registergeschäfte näherbringen.

Alle Regelungen und Abläufe gelten, sofern nichts anderes erwähnt, ebenfalls für das liechtensteinische Luftfahrzeugregister, das ebenfalls vom Bundesamt für Zivilluftfahrt geführt wird.

Bearbeitungsfrist

Sobald alle verlangten Dokumente und Ihr Antrag vollständig eingereicht wurden, läuft die Bearbeitungsfrist. In der Regel beträgt die Bearbeitungsfrist 10 Arbeitstage.

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Luftfahrzeugregister