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Modellluftfahrzeuge

Modellfliegen ist eine Freizeitbeschäftigung mit zahlreichen Anhängern von Jung bis Alt und umfasst ein breites Spektrum: Vom jugendlichen Zugang zur Fliegerei und Technik bis hin zu ambitionierten Scale-Grossmodellen. Diese Seite gibt einen Überblick über die Privilegien und Pflichten für den Schweizer Modellflug.

Symbolbild: Modellluftfahrzeug

Betrieb gemäss SMV-Richtlinie

In der Schweiz betreiben ca. 15’000 Menschen den Modellflugsport, wovon rund 8’000 als Mitglieder in 190 Modellflugvereinen des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) tätig sind. Der SMV vertritt die Interessen des Modellflugsports.

Modellflugpilotinnen und -piloten des SMV dürfen unter vereinfachten Regeln fliegen, wenn Sie eine der nachfolgen Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Mitglied des SMV; oder
  • Sie verpflichten sich mittels Erklärung zur Einhaltung der SMV-Richtlinien. Diese Erklärung sowie die Richtlinien ("Code of Good Practice") sind auf der Seite des SMV verfügbar. Die Erklärung muss beim Fliegen eines Modellluftfahrzeuges unterschrieben mitgeführt werden.

Die privilegierten Regeln setzen sich aus den SMV-Regeln und den nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Regeln zusammen:

Bewilligungspflichtige Grossmodelle

Modellluftfahrzeuge mit einem Abfluggewicht von mehr als 30 kg (für Flüge innerhalb der EU ab 25 kg) dürfen nur mit einer Bewilligung des BAZL geflogen werden. Das BAZL legt die Zulassungsanforderungen und die Betriebsbedingungen im Einzelfall fest. Zu diesem Zweck hat das BAZL einen Leitfaden für den Bau eines Flächenflugzeug- oder Hubschraubermodells veröffentlicht.

Nebst diesen Dokumenten finden Sie nachfolgend auch die Dienstleistungen des BAZL für Grossmodelle:

Alternativer Betrieb gemäss der Drohnenregulierung

Werden Flüge nicht gemäss der SMV-Richtlinie durchgeführt, fallen sie unter die restriktiveren und komplexeren Regeln für Drohnen. Weitere Informationen zu den Regeln für Drohnen finden Sie unter:

An öffentlichen Flugveranstaltungen

Der Betrieb von Modellluftfahrzeugen an reinen Modellflugshows ist nicht durch das BAZL geregelt und erfolgt auf Eigenverantwortung. Werden an einer Flugshow hingegen sowohl Modellflugzeuge als auch bemannte Flugzeuge geflogen, muss dafür rechtzeitig beim BAZL eine Sonderbewilligung eingeholt werden.

Weitere Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Unbemannte Luftfahrzeugsysteme UAS