Personal

Instandhaltung an Luftfahrzeugen
Instandhaltungsarbeiten an Luftfahrzeugen dürfen grundsätzlich nur durch Betriebe oder Fachpersonal ausgeführt werden, die über eine entsprechende Bewilligung verfügen. Das BAZL erteilt Betrieben eine Instandhaltungsbetriebsbewilligung, die im Rahmen einer Prüfung nachweisen können, dass sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Je nach Grösse des Betriebes und nach Komplexität der Tätigkeiten kann ein Bewilligungsverfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Flugausbildung
Alle Informationen rund ums Lizenz- und Ausbildungswesen für Besatzungen und Flugschulen.

Flugmedizinischer Dienst
Um die Lizenzen aufrechterhalten zu können, müssen sich Piloten und Flugverkehrsleiter periodisch einer fliegerärztlichen Untersuchung unterziehen. Der Flugärztliche Dienst (AMS) des BAZL führt die Aufsicht über die Aeromedical Centers (AeMC) und die Fliegerärzte (AME) durch.

Personal Schutzmassnahmen (Security)
Ausbildungen für Personal im Bereich Schutzmassnahmen: Reglementierter Beauftragter (regulated agent) und Bekannter Versender (known consignor)

Gefahrgut Ausbildung
Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgut hängt stark vom Bewusstsein aller Beteiligten für die möglichen Risiken sowie vom Verständnis der Vorschriften ab.

Flugsicherungsdienste: Ausbildung und Lizenzen
Die Ausbildungen zum Personal der Flugsicherungsdienste müssen bei Ausbildungsanbieterinnen erfolgen, die vom BAZL zertifiziert oder anerkannt wurden.