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Rechtliche Grundlagen

Im Bereich der Zivilluftfahrt kommen einerseits landesrechtliche und andererseits auf internationalen Übereinkommen basierende Regelungen zur Anwendung.
 

Gebühren

Die Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL) regelt die Gebühren für Dienstleistungen und Verfügungen des BAZL auf dem Gebiet des Luftfahrtgesetzes, des Bundesgesetzes über das Luftfahrzeugbuch und der gestützt auf diesen Gesetzen erlassenen Ausführungsbestimmungen.

Rechte

Alternative Means of Compliance

Auf dieser Seite finden Sie einerseits eine Übersicht aller vom BAZL publizierten «Alternative Means of Compliance», andererseits sind auch die von der Industrie ausgearbeiteten AltMoC ersichtlich.Da die AMC (Acceptable Means of Compliance) nicht verbindlich sind, können den Regulierungen unterstehende Personen alternative Verfahren zur Einhaltung der Vorgaben wählen. In diesem Fall verlieren sie jedoch die von den AMC der EASA bewirkte Konformitätsvermutung und müssen den zuständigen Behörden aufzeigen, dass sie die Gesetzesbestimmungen einhalten.

Nationales Recht, Institutionen und Verbände

Auf dieser Seite finden Sie ausgewählte Links zu den Websites von nationalen Institutionen und Verbände, mit denen das BAZL eng zusammenarbeitet. Private Firmen und übrige Institutionen werden hier nicht aufgeführt. Zudem finden Sie die Revision zum Luftfahrtgesetz (LFG) und weitere Rechtsgrundlagen.

International civil aviation organisation ICAO

Internationale Zivilluftfahrt Organisation (ICAO)

Die ICAO ist eine Spezialorganisation der Vereinten Nationen (UNO). Mit ihren 190 Mitgliedstaaten kommt ihr ein universeller Charakter zu.

ECAC - CEAC

Europäische Zivilluftfahrt Konferenz (ECAC)

Die ECAC wurde im Jahr 1955 auf Initiative des Europarats gegründet. Sie ist gleichzeitig eine unabhängige Regionalorganisation der ICAO. Heute gehören der ECAC 42 Mitgliedstaaten an, darunter auch die Schweiz.

European Aviation Safety Agency EASA

Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

Um die Normen und deren Anwendungen in der Luftfahrt zu vereinheitlichen, gründete die EU die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA). Diese Agentur, an welcher die Schweiz seit 1. Dezember 2006 teilnimmt, übernahm schrittweise die Aufgaben der Joint Aviation Authorities (JAA).

Eurocontrol

Eurocontrol

Die Eurocontrol wurde im Jahr 1960 ins Leben gerufen mit dem Ziel, die Flugsicherung für alle internationalen Flüge im oberen Luftraum der Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Luftverkehrsabkommen

Der Luftverkehrsbereich wird stark von internationalen Beziehungen beeinflusst. Neben multilateralen Abkommen existierten eine Vielzahl von bilateralen Abkommen, welche mit den jeweiligen Staaten separat ausgehandelt wurden. Diese Abkommen präzisieren sowohl die Rechte der jeweiligen Fluggesellschaften, als auch die zu benutzenden Luftstrassen.

Technische Abkommen

Um die Musterzulassung, die Instandhaltung und den Betrieb von Luftfahrzeugen in der Schweiz zu erleichtern, wurden mit diversen Staaten sogenannte "Bilateral Aviation Safety Agreements" (BASA) oder Zusammenarbeitsverträge zwischen Luftfahrtbehörden abgeschlossen. Mit den BASA werden unter anderem Zertifikate und Bewilligungen gegenseitig anerkannt.

Weiterführende Informationen