SAF-Quoten
Die internationale Zivilluftfahrt ist zurzeit für 2 bis 2.5% des durch den Menschen verursachten globalen CO2-Ausstosses verantwortlich. Die Internationale Zivilluftfahrt Organisation (ICAO) strebt ab dem Jahr 2020 ein CO2 neutrales Wachstum an. Langfristig hat die ICAO ein Ziel von Netto-Null-CO2-Emissionen bis 2050 verabschiedet. Die langfristige Klimastrategie der Schweiz sieht ebenfalls vor, dass der Luftverkehr der Schweiz im Jahr 2050 netto möglichst keine klimawirksamen Emissionen mehr verursacht. Seit dem Inkrafttreten des Bundsgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) ist das Ziel von Netto Null Treibhausgasemissionen bis 2050 auch für die Luftfahrt der Schweiz verbindlich geworden. Ähnliche Ziele haben sich Akteure aus dem Luftfahrtsektor gesetzt.
Sustainable Aviation Fuel (SAF)
Eine wichtige Rolle zum Erreichen der nationalen und internationalen Ziele kommt den nachhaltigen Flugtreibstoffen sog. Sustainable Aviation Fuels SAF zu. SAF verursachen keine und nur geringe Emissionen von fossilem CO2. In Zukunft ist es möglich, mit SAF bis zu 99% der fossilen CO2-Emissionen zu reduzieren. Treibstoffe sind u.a. nur dann als nachhaltig zu bezeichnen, wenn sie die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln nicht konkurrenzieren.
Sustainable Aviation Fuels können schon mit der heutigen Flugzeugflotte und Vertankungsinfrastruktur eingesetzt werden.
Gesetzliche Grundlage Schweiz
Am 1. Januar 2025 trat das revidierte CO2-Gesetz in Kraft. Das Gesetz legt Ziele für die Emissionen in verschiedenen Sektoren, so auch im Luftfahrtsektor, fest und nutzt finanzielle Anreize um Emissionen zu senken. Es enthält auch Massnahmen, um den Ausstoss von Treibhausgasen der Luftfahrt zu reduzieren. Zentral sind dabei die erneuerbaren Flugtreibstoffe (Sustainalbe Aviation Fuels, SAF). Das Schweizer Parlament hat beschlossen, in der Schweiz gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Fluggesellschaften, Flugtreibstoffanbieter und Flughäfen wie in der EU zu schaffen. Unter dem bestehenden Luftverkehrsabkommen LVA hat die Schweiz deshalb die EU-Verordnung «ReFuelEU Aviation» übernommen, die harmonisierte Vorschriften für die Bereitstellung und den Einsatz von SAF in der EU vorsieht. Sie verpflichtet die Anbieter von Flugtreibstoffen, den Markt mit Treibstoffen mit einem über die Jahre ansteigenden Mindestanteil an SAF zu versorgen. Neben der Beimischpflicht enthält die Verordnung Betankungsvorschriften für Luftfahrzeugbetreiber. Die Flughäfen müssen den Zugang zu SAF erleichtern, um deren Nutzung zu fördern. Die CO2-Verordnung regelt den Geltungsbereich dieser Beimischpflicht.
Zusammenarbeit von 3 Sektoren
Die erfolgreiche Umsetzung von «ReFuelEU Aviation» erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligten in der Lieferkette, insbesondere der Flugtreibstoffanbieter, der Flughäfen in der EU und der Schweiz und der Fluggesellschaften. Flugtreibstoffanbieter auf EU-Flughäfen wie auch in Genf und Zürich werden den Anteil nachhaltiger Flugtreibstoffe, der mit konventionellem Flugtreibstoff vermischt wird, schrittweise erhöhen. Luftfahrzeugbetreiber, die von diesenFlughäfen abfliegen, müssen an diesen Flughäfen im Jahresdurchschnitt mindestens 90% des für die Durchführung des Fluges erforderlichen Flugtreibstoffs tanken. Dadurch werden übermässige Emissionen im Zusammenhang mit zusätzlichem Gewicht vermieden und die Risiken der Verlagerung von CO2-Emissionen, die durch sog. «Tankeringtätigkeiten» verursacht werden, minimiert. Die von der RFEUA betroffenen Flughäfen müssen den Zugang zu der Infrastruktur erleichtern, die für die Lieferung, Lagerung und Betankung von Luftfahrzeugen mit nachhaltigen Flugtreibstoffen erforderlich ist.
Luftfahrzeugbetreiber
Flughäfen
Flugtreibstoffanbieter
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
3003 Bern
