Schutzmassnahmen (Security)
Schutzmassnahmen beziehen sich in der Luftfahrt auf die Abwehr äusserer Gefahren wie Flugzeugentführungen, Sabotageakte und Terrorangriffe.
Im Rahmen von Schutzmassnahmen ist das BAZL verantwortlich für die Zulassung und Aufsicht bei Flugplätzen, Luftfahrtgesellschaften, Reglementierten Lieferanten von Bordvorräten, Flugsicherungsunternehmen (ANS), Reglementierten Beauftragten, Unabhängigen Prüfstellen und Screeningunternehmen.
Dazu gehört die Überprüfung:
- von Zutrittskontrollen;
- Passagier- und Handgepäckkontrollen;
- von Reglementierten Beauftragten;
- der Unabhängigen Prüfstellen;
- des Schutzes von registriertem Gepäck ;
- des Schutzes von Flugzeugen;
- der Ausbildung der beauftragten Personen der Unabhängigen Prüfstellen;
- des Schutzes der IT und Zutrittskontrolle bei Skyguide und Meteo Schweiz (ANS);
Aviation Security Newsletter
Der neue Aviation Security Newsletter ist ein wichtiges Medium der Aufsichtsbehörde um Informationen den sicherheitsverantwortlichen der Regulated Agents zur Verfügung zu stellen. Es gibt keine festen Erscheinungsdaten aber wir bitten Sie, mindestens einmal pro Monat die verfügbaren News «abzuholen».

Reglementierter Beauftragter (Regulated Agent)
Reglementierte Beauftragte sind Unternehmen wie zum Beispiel Speditions- und Transportunternehmen. Sie führen vorgeschriebene Sicherheitskontrollen bei Luftfracht, Express- oder Postsendungen für Luftfahrtunternehmen durch.

Transporteur (Haulier)
Transporteure sind Unternehmen, die Transporte mit sicherer Luftfracht durchführen. Sie betreiben keine Lagerung von sicherer Luftfracht, sind selber kein „reglementierter Beauftragter“ und auch kein „bekannter Versender“.

Bekannter Versender (Known Consignor)
Ein Bekannter Versender versendet Luftfracht oder Luftpost in seinem Namen und auf eigene Rechnung. Dabei muss er sich an die vorgegebenen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsstandards halten.

Reglementierter Lieferant von Bordvorräten
Bordvorräte, einschliesslich Verpflegung, die an Bord eines Luftfahrzeuges befördert oder verwendet werden sollen, müssen Sicheheitskontrollen unterzogen und danach bis zum Verladen in das Luftfahrzeug geschützt werden um zu verhindern, dass verbotene Gegenstände an Bord gebracht werden.

Bekannter Lieferant von Bordvorräten
Bordvorräte, einschliesslich Verpflegung, die an Bord eines Luftfahrzeuges befördert oder verwendet werden sollen, müssen Sicheheitskontrollen unterzogen und danach bis zum Verladen in das Luftfahrzeug geschützt werden um zu verhindern, dass verbotene Gegenstände an Bord gebracht werden.

Rechtliche Grundlagen und Richtlinien - Schutzmassnahmen
Die rechtlichen Grundlagen und Richtlinien im Bereich der Schutzmassnahmen basieren einerseits auf schweizerischen Regelungen, andererseits auf internationalen Regelungen und Abkommen.

Aviation Cybersecurity
Cybersecurity ist für die Zivilluftfahrt von zentraler Bedeutung, da die Branche zunehmend digitalisiert wird und zahlreiche Systeme und Prozesse auf IT- und Netzwerktechnologien angewiesen sind. Die zunehmende Digitalisierung in der Luftfahrtbranche macht Cybersicherheit unerlässlich.
