Ihre Rechte als Flugpassagier

Die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flugreisen – egal ob Individual- oder Pauschalreise.

Sie gilt für alle Reisenden, die einen Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Norwegen und Island antreten.

Darüber hinaus gilt sie auch für Reisende, die aus einem Drittstaat abfliegen und deren Zielflughafen in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island liegt und der Flug von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird, die ihre Hauptniederlassung in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island hat. Der Begriff «EU Mitgliedstaat» im Sinne von Artikel 3 der Fluggastrechteverordnung umfasst die Schweiz (aufgrund des bilateralen Luftverkehrsabkommens) sowie Norwegen und Island (EWR Staaten). 

Das BAZL ist die Durchsetzungsstelle für Passagierrechte in der Schweiz (gemäss EU Verordnung 261/2004).


Nähere Informationen zu den einzelnen Flugunregelmässigkeiten finden Sie hier:

Passagiere, die vermuten, dass eine Fluggesellschaft Passagierrechte missachtet hat, können beim BAZL Anzeige einreichen. Das BAZL prüft den entsprechenden Fall und fordert die Fluggesellschaft zu einer Stellungnahme auf. Wird ein Verstoss gegen die Verordnung festgestellt, kann das BAZL die Fluggesellschaft büssen.

Den Anspruch auf Ausgleichszahlung kann das BAZL nicht durchsetzen. Im Rahmen des eröffneten Verwaltungsstrafverfahrens gegen die Fluggesellschaft besteht jedoch die Möglichkeit, dass eine Zahlung getätigt wird. Ansonsten müssen Sie Ihre Ansprüche auf zivillrechtlichem Weg durchgesetzen.

Jeder Fall, der angezeigt wird, wird vom BAZL als unabhängige Institution geprüft. Einheitliche und kostenlose Verfahren haben zum Ziel sicherzustellen, dass die Verordnung eingehalten wird.

Sie haben sich entschieden in Ihrem Fall ans BAZL zu wenden? Dann lesen Sie hier nach, wie Sie uns kontaktieren und eine Anzeige machen können:

Weiterführende Informationen

Links

Passengers should always seek to contact the operation carrier before considering other means to seek redress for their rights. We once again draw your attention to the fact that under Article 16 of the Regulation, the national enforcement bodies are responsible as public authorities for enforcing overall compliance with the Regulation. Passengers can address National Enforcement Bodies (in Switzerland BAZL/OFAC/FOCA)  in case they have suffered from an infringement of Air Passenger Rights Regulation.       

Kontakt

Bundesamt fur Zivilluftfahrt

Passagierrechte
3003 Bern

+41 58 465 95 96
(Werktags von 14 bis 16 Uhr)

 

passengerrights@bazl.admin.ch

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https://www.bazl.admin.ch/vanity/bazl/fluggastrechte