Die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flugreisen – egal ob Individual- oder Pauschalreise.
Sie gilt für alle Reisenden, die einen Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Norwegen und Island antreten.
Darüber hinaus gilt sie auch für Reisende, die aus einem Drittstaat abfliegen und deren Zielflughafen in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island liegt und der Flug von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird, die ihre Hauptniederlassung in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island hat. Der Begriff «EU Mitgliedstaat» im Sinne von Artikel 3 der Fluggastrechteverordnung umfasst die Schweiz (aufgrund des bilateralen Luftverkehrsabkommens) sowie Norwegen und Island (EWR Staaten).
Das BAZL ist die Durchsetzungsstelle für Passagierrechte in der Schweiz (gemäss EU Verordnung 261/2004).