Technologie-Empfehlung
Disclaimer
Die Technologie-Empfehlung stellt Lösungen vor, welche die Anforderungen des bevorstehenden Mandats, wie derzeit vorgesehen, erfüllen. Bei freiwilliger Installation vor Inkrafttreten des Mandats kommen diese Technologien für eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Spezialfinanzierungsprogramms (BV87b) in Betracht. Luftfahrzeugbesitzer und Piloten, die von dieser Förderung profitieren möchten, werden gebeten, ihre Anträge bis spätestens 30. November 2026 einzureichen. Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Installation von Geräten zur Erfüllung des kommenden Mandats werden nach diesem Datum nicht mehr möglich sein.
Betreffend Gleitschirmen, Deltaseglern, Starrflügel-Hängegleitern, Elektro-Hängegleitern siehe die entsprechende Seite.
Beachten Sie bitte, dass das Mandat bis zu seiner Veröffentlichung Änderungen unterliegen kann: Die Technologie-Empfehlung spiegelt den aktuellen Status wider.
Das Ziel des FASST-CH-Programms besteht darin, sicherzustellen, dass der gesamte Flugverkehr im Schweizer Luftraum elektronisch sichtbar ist. Die Luftfahrtbranche ist sehr vielfältig, und die Bedürfnisse der Nutzer unterscheiden sich stark. Daher variieren auch die geeigneten Technologien in den verschiedenen Nutzerkategorien.
Das bevorstehende Mandat und die sich daraus ergebende Technologieempfehlung bauen auf den Tausenden von Geräten auf, die in der General Aviation (Freizeitfliegerei) bereits im Einsatz sind.
Bevorstehende Mandat
Um eine elektronische Sichtbarkeit zu erreichen, wird derzeit ein Mandat ausgearbeitet, das auf den folgenden zwei Massnahmen basiert:
- Der Art. 29 der VRV-L wird auf Segelflugzeuge und Ballone ausgeweitet.
- Alle bemannten Flugzeuge, die VFR in den Klassen G und E operieren, müssen mittels einer von der EASA für die Umsetzung von SERA 6005(c) vorgeschriebenen Technologie elektronisch sichtbar sein.
Vorgeschlagene Standards
Die Luft-Luft-Interoperabilität wird durch die Umstellung auf ein Minimum an offenen Standards mit Software-Updates für bestehende Geräte oder mit neuen Geräten erreicht. Die Wiederausstrahlung von Daten über ein Bodennetz wird die Interoperabilität bestehender Anlagen weiter unterstützen.
Die vorgeschlagenen offenen Standards sind ADS-B Out auf 1090 MHz und ADS-L Out im SRD-Frequenzband 860 MHz. Während ersteres fast ausschliesslich in zertifizierten Anlagen verwendet wird, kann letzteres in eingebauten oder tragbaren Geräten genutzt werden.
Was heisst dies im Detail für unter VFR operierende Luftfahrzeuge?
- Für Segelflugzeuge und Ballone:
Unter dem kommenden Mandat müssen Segelflugzeuge und Ballone zumindest mit einem Transponder mit Mode-S ausgerüstet sein. Falls der Transponder auch bereits über ADS-B Out verfügt, sind keine weitere Aktionen erforderlich. Falls nicht, muss der Transponder entweder auf ADS-B Out aufgerüstet, oder ein ADS-L-Out-Gerät installiert werden. - Für motorisierte Luftfahrtzeuge:
Motorisierte Luftfahrzeuge, die mit Mode-S-Transponder ohne ADS-B Out ausgerüstet sind, müssen entweder ihren Transponder auf ADS-B Out aufrüsten, oder ein zusätzliches ADS-L-Gerät installieren. - Für Gleitschirme und Hängegleiter:
Gleitschirme und Hängegleiter müssen mit einem ADS-L-Out-Gerät ausgestattet sein.
Finanzielle Unterstützung für e-conspicuity Geräte und für die Aufrüstung von Mode S auf ADS-B Out ist über die Spezialfinanzierung BV87 erhältlich.
Antworten auf die häufigsten Fragen sind in den FAQ zu finden.
Kategorienspezifische Empfehlungen
Gleitschirme, Deltasegler, Starrflügel-Hängegleiter, Elektro-Hängegleiter
Segelflugzeuge
Ballone
Leichte General Aviation Luftfahrzeuge
Schwere oder schnelle General Aviation Luftfahrzeuge
Komplexe General Aviation Luftfahrzeuge
Bodenstationen für die Erfassung und Uplink-Übertragung von Verkehrsdaten