Über 80 000 registrierte Drohnenbetreiber zählt die Schweiz; Tendenz steigend. Wo darf ich meine Drohne fliegen? Wo nicht? Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lanciert die Kampagne #DrohneSicherFliegen. Das Ziel: Drohnenpilotinnen und -piloten an die geltenden Regeln erinnern und über Gefahren aufklären.
Naturschutzgebiete
In Naturschutzgebieten ist das Fliegen von Drohnen grundsätzlich verboten, um die empfindlichen Ökosysteme und die dort lebenden Tiere zu schützen. Das Fliegen der eigenen Drohne in diesen Gebieten ist nur mit einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Stelle möglich: Die Kontaktdaten finden Sie auf der Drohnenkarte.
Festivals und Events
Sportveranstaltungen, Festivals, Konzerte und, und, und – alles unglaubliche Momente, die Sie festhalten möchten. Was gibt es Besseres als atemberaubende Luftaufnahmen? Denken Sie daran: Das Fliegen über Menschenansammlungen ist nur mit einer Genehmigung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) erlaubt. Zudem müssen Sie stets die Sicherheitsabstände zu unbeteiligten Personen einhalten. Befolgen Sie die Regeln; dann befinden Sie sich auf der sicheren Seite.
Zur Erinnerung: Man spricht von einer Menschenansammlung, wenn eine Vielzahl von Menschen so dicht gedrängt steht, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge oder von der Drohne zu entfernen.
Helikopter
Helikopter haben immer Vortritt. Die Drohnenpilot/-innen sind verantwortlich, einen sicheren Abstand zu bemannten Luftfahrzeugen einzuhalten. Wenn Sie einen Helikopter sehen oder hören, heisst es: Drohne landen und warten, bis der Luftraum frei ist.
Weiterführende Informationen
Helikopter
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Letzte Änderung 07.08.2024