Brexit - Änderungen Fluggastrechte

Einreise in UK mit Identitätskarte ab 1.10.2021 nicht mehr möglich

Identitätskarte
© fedpol

Ab dem 01.10.2021 benötigen Schweizer Staatsangehörige für die Einreise ins Vereinigte Königreich (UK) einen gültigen Reisepass. Identitätskarten werden ab dem 01.10.2021 nicht mehr als Einreisedokumente anerkannt.

Diese Änderungen gelten auch für Staatsangehörige der meisten EU Mitgliedstaaten und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Ausnahmen von der Passpflicht gelten für Personen, die im Vereinigten Königreich wohnhaft sind und über einen "Settlement Status" oder "Pre-Settlement Statuts" nach dem EU Settlement Scheme (EUSS) verfügen, Grenzgänger oder "S2-Healthcare-Visitor" sind oder Schweizer Staatsangehörige, die über ein Swiss Service Provider von Switzerland Visa verfügen. Diese Personen können noch bis zum 31.12.2025 ihren Personalausweis für die Einreise ins Vereinigte Königreich nutzen.

Reisende mit ungültigen oder unzureichenden Reisedokumenten müssen damit rechnen, dass Ihnen an der Grenze die Einreise ins Vereinigte Königreich verweigert wird.

Fluggesellschaften sind verpflichtet zu prüfen, ob Passagiere über die für die Einreise in ihr Zielland erforderlichen Reisedokumente verfügen. Wenn dies nicht der Fall ist, führt dies dazu, dass die Fluggesellschaft die Beförderung wegen unzureichender Reisedokumente verweigert.

Das BAZL empfiehlt Fluggästen, sich vor ihrem Flug über die Einreiseregeln ihres Ziellandes zu informieren. Informationen hierzu können Ihnen die Botschaften und Konsulate Ihres Ziellandes geben.
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html

Weitergehende Informationen zur Einreise ins Vereinigte Königreich (UK) finden Sie u.a. auf folgenden Webseiten:
https://www.gov.uk/brexit
https://www.gov.uk/guidance/visiting-the-uk-as-an-eu-eea-or-swiss-citizen

Änderungen in Fluggastrechte ab 1. Januar 2021

Vereinigten Königreich

Die europäische Fluggastrechteverordnung gilt weiterhin für Flüge ab einem britischen Flughafen (UK) in die Schweiz, wenn diese von einer Schweizer oder europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird.
Für die Beurteilung von Vorfälle solcher Flüge ist neu das BAZL als Durchsetzungsbehörde zuständig.

Für Flüge ab einem britischen Flughafen (UK) in die Schweiz, die von einer britischen (resp. nicht-schweizerischen/ nicht EU) Fluggesellschaft durchgeführt wird, gelten die nationalen britischen Fluggastrechte.

Änderungen ergeben sich ebenfalls im Bereich der Verordnung betreffend Rechte der Personen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität für Flüge, die ab einem britischen (UK) Flughafen starten oder an einem solchen Flughafen landen.
Bestimmte Rechte, wie das Recht auf Unterstützung durch Fluggesellschaften, werden aber weiterhin für Fluggäste gelten, die von einem britischen (UK) Flughafen zu einem Flughafen in der EU starten, wenn es sich um eine Fluggesellschaft der EU oder der Schweiz handelt.

Abflug Destination Fluggesellschaft Durchsetzungs-
behörde
Recht
UK Schweiz Schweizerische /
 EU Fluggesellschaft
BAZL europäische Fluggastrechteverordnung
UK Schweiz nicht schweizerische /
nicht EU (inkl. britische)
UK Behörde nationale britischen Fluggastrecht
Schweiz UK alle BAZL europäische Fluggastrechteverordnung

Letzte Änderung 19.04.2022

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