Lufttüchtigkeit Flugmaterial (STLB & STLZ)

Lufttüchtigkeit Flugmaterial
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Damit ein Luftfahrzeug in das Schweizerische Luftfahrzeugregister eingetragen werden kann, muss es hinsichtlich der anwendbaren Lufttüchtigkeitsanforderungen geprüft werden. Je nach Luftfahrzeug basieren die Lufttüchtigkeitsanforderungen auf internationalen und/oder nationalen Rechtsvorschriften.

Sofern die Anforderungen an die Lufttüchtigkeit erfüllt sind, wird das Luftfahrzeug mit der Erteilung des Lufttüchtigkeitszeugnisses, respektive der Fluggenehmigung (Permit to Fly) zum Verkehr zugelassen.

Die im Schweizerischen Luftfahrzeugregister eingetragenen Luftfahrzeuge müssen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit ferner einer periodischen Nachprüfung unterzogen werden. Die Prüfintervalle variieren zwischen einem 12-/24-monatigen Rhythmus. Die Betreiber respektive Luftfahrzeughalter sind ausserdem verpflichtet, dem BAZL sicherheitsrelevante Vorkommnisse, insbesondere Störungen und Mängel im Flugbetrieb zu melden.

Sofern ein Luftfahrzeug ins Ausland verkauft werden soll (Export), ist gegebenfalls eine Ausfuhrprüfung durchzuführen. Für die Ausfuhr sind jeweils auch die Bestimmungen des jeweiligen Staates, in den das Luftfahrzeug exportiert werden soll, zu berücksichtigen. Das BAZL empfiehlt die vorgängige Kontaktaufnahme mit der ausländischen Luftfahrtaufsichtsbehörde.

Organisation

Die Aufsicht über die Lufttüchtigkeit der in der Schweiz eingetragenen Luftfahrzeuge ist in zwei Sektionen aufgeteilt:

  • Sektion Lufttüchtigkeit Flugmaterial Bern (STLB)

  • Sektion Lufttüchtigkeit Flugmaterial Zürich (STLZ)
     

Sektion STLB (Bern)

Die Sektion Lufttüchtigkeit Flugmaterial Bern überwacht die Lufttüchtigkeit des in der Schweiz immatrikulierten Flugmaterials im Bereich Helikopter, nicht komplexe Flugzeuge, sowie Luftfahrzeuge der Sonderkategorien. Dazu gehören nebst der Abwicklung der Import- und Exportprüfungen von Luftfahrzeugen die regelmässigen und auch stichprobeweisen Prüfungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, sowie die Genehmigung von Instandhaltungsprogrammen und spezifischer Einsatzarten. Es betrifft insbesondere folgende Luftfahrzeugkategorien:

  • Helikopter
  • Motor- und Segelflugzeuge
  • Ballone und Luftschiffe
  • Historische Luftfahrzeuge
  • Eigenbauluftfahrzeuge
  • Ultraleicht Luftfahrzeuge und Ultraleicht-Gyrokopter
     

Sektion STLZ (Zürich)

Die Sektion Lufttüchtigkeit Flugmaterial Zürich überwacht die Lufttüchtigkeit des in der Schweiz immatrikulierten Flugmaterials im Bereich komplexe Luftfahrzeuge. Dazu gehören nebst der Abwicklung der Import- und Exportprüfungen von Luftfahrzeugen die regelmässigen und stichprobeweisen Prüfungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, sowie die Genehmigung von Instandhaltungsprogrammen und spezifische Einsatzarten. Es betrifft insbesondere folgende Luftfahrzeuge:

  • Mehrmotorige Flugzeuge mit Strahltriebwerken oder Turboprop

Im Rahmen des europäischen Inspektionsprogramms SAFA (Safety Assessment of Foreign Aircraft) werden auch ausländisch immatrikulierte komplexe Luftfahrzeuge, insbesondere von kommerziellen Luftfahrtbetreibern, und deren Besatzung stichprobenweise geprüft.

 

Formulare

Aktuelle Informationen

Technik-Flugzeug

Technik-News Luftfahrzeuge

Sammlung von allgemeinen technischen Neuigkeiten (Änderungen von EASA-Regelungen etc.)

Technische-Mitteilungen

Technische Mitteilungen

Veröffentlichungen des Bundesamts für Zivilluftfahrt über Belange der Lufttüchtigkeit


Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Lufttüchtigkeit Flugmaterial
(technische Fragen)

Tel: +41 58 465 67 89 

tama-inspection@bazl.admin.ch

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