Flugplätze sind Anlagen für die Ankunft und den Abflug von Luftfahrzeugen, für deren Stationierung und Wartung, für den Verkehr der Passagiere und für den Umschlag von Gütern. Unterschieden wird zwischen Flughäfen und Flugfeldern. Organisation und Betrieb der Flugplätze sind in einem Betriebsreglement geregelt.
Flughäfen verfügen über eine Betriebskonzession. Der Konzessionär / die Konzessionärin hat das Recht, den Flugplatz gewerbsmässig zu betreiben und Gebühren zu erheben. Er / sie ist verpflichtet, den Flugplatz allen Luftfahrzeugen zur Verfügung zu stellen (Zulassungszwang). Vorbehalten sind die im Betriebsreglement festgelegten Einschränkungen oder die Einschränkungen, die sich aus der Infrastruktur des Flugplatzes ergeben. Zu den Flughäfen zählen die Landesflughäfen und die Regionalflughäfen. Die Landesflughäfen dienen in erster Linie dem öffentlichen Luftverkehr. Sie stellen die Anbindung der Schweiz an den internationalen Luftverkehr sicher. Die Regionalflughäfen sind Verkehrsinfrastrukturen von regionaler Bedeutung, die primär dem Luftverkehr im öffentlichen Interesse dienen.
Flugfelder sind private Flugplätze, die über eine Betriebsbewilligung verfügen. Zu den Flugfeldern gehören auch die Heliports, die aufgrund ihrer Infrastruktur dem Helikopterverkehr vorbehalten sind. Winterflugfelder werden nur saisonal genutzt und weisen keine permanente Infrastruktur auf.
Die Militärflugplätze können zivil mitbenützt werden. Ist diese Mitbenützung häufig, ist der Betrieb in einem zivilen Betriebsreglement zu regeln. Die Umwandlung der ehemaligen Militärflugplätze in ein ziviles Flugfeld erfordert ein Umnutzungsverfahren nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes.