Flugplatzleiter/-innen

Der Flugplatzhalter ernennt einen Flugplatzleiter oder eine Flugplatzleiterin. Die grundlegenden Rechte und Pflichten sowie die übertragenen Aufgaben sind in der Verordnung des UVEK über die Flugplatzleiterin oder den Flugplatzleiter (Flugplatzleiterverordnung) sowie der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) festgehalten.

Das Bundesamt genehmigt die Ernennung des Flugplatzleiters oder der Flugplatzleiterin, wenn die betreffende Person über die zur Einhaltung der entsprechenden Vorgaben auf dem entsprechenden Flugplatz erforderlichen Voraussetzungen und Kenntnisse verfügt.

Flugplatzleitermeeting 2025

Das nächste Flugplatzleitermeeting 2025 findet am 27. November 2025 statt.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Flugplätze

Michael Müntener
Tel: +41 58 466 30 62

Florian Monthoux
Tel: +41 58 469 50 47

 
 

Kontakt für Meetings

Philippe Roth
+41 58 465 13 20

aerodromes@bazl.admin.ch

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