Die praktische Checkliste für den sicheren Drohnenbetrieb.
Alle Informationen zum Fliegen von Drohnen in der Schweiz
Es benötigt eine Registration, wenn die Drohne über eine Kamera verfügt. Zudem wird ein Zertifikat vorausgesetzt.
Liegt bereits eine Registration innerhalb eines EU-Mitgliedstaates vor, muss keine erneute Registration vorgenommen werden. Auch die von einem EU-Land ausgestellten Zertifikate werden in der Schweiz anerkannt.
Drohnenpiloten/-innen müssen eine Versicherung haben, welche die Kosten in einem Schadenfall deckt.
Für Drohnen ab 250g ist eine Versicherung obligatorisch. Es wird empfohlen eine Versicherung im Heimatland abzuschliessen, weil die Schweizer Versicherungen in der Regel keine Versicherungslösung für Tourist/-innen anbieten.
Flugeinschränkungen
Weitere Informationen bezüglich Gebietseinschränkungen und detaillierten Karten sind auf unserer Seite derFlugeinschränkungen zu finden.
Die Schulungsunterlagen sind in die Prüfung integriert und können via UAS.gate eingesehen werden. Wenn Sie also die Prüfung starten, werden Sie zu den Schulungsfolien kommen, auf welche direkt die entsprechen Prüfungsfragen folgen.
Falls Ihnen die Schulungsunterlagen nicht angezeigt werden, kann dies daran liegen, dass ein zu kleiner Bildschirm verwendet wird. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie für die Schulung und Prüfung einen grossen Bildschirm verwenden. Falls die Schulungsunterlagen nach wie vor nicht angezeigt werden, beenden Sie die Prüfung, indem Sie oben rechts auf «abgeben» klicken und die Prüfung beenden. Starten Sie die Prüfung anschliessend erneut mit dem grossen Bildschirm. Das A1/A3 können Sie bis zum Bestehen beliebig oft wiederholen.
Nur registrierte Drohnenbetreiberinnen und -betreiber dürfen in der Schweiz fliegen. Sie müssen sich in demjenigen EU-Mitgliedsstaat registrieren, in dem ihr Wohnsitz oder der Geschäftssitz ihres Unternehmens liegt. Ist dies der Fall, ist keine Registrierung in der Schweiz notwendig. Befindet sich der Wohn- oder Geschäftssitz der Betreiberinnen oder Betreiber jedoch ausserhalb der EU und sind sie nicht bereits in einem EU-Mitgliedstaat registriert, müssen sie sich in der Schweiz registrieren.
Sie müssten Ihre Drohne unter 250 g nicht versichern, das BAZL empfiehlt aber dringend auch leichtere Drohnen zu versichern, da die Kosten im Falle eines Schadens enorm in die Höhe steigen können. Wir empfehlen Ihnen deshalb bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung die Garantiesumme abzuklären, es sollte ein Schaden von mindestens 1 Million Franken abdecken.
Möchten Sie trotz unserer Empfehlung keine Versicherung angeben, müssen Sie in den Feldern der Versicherungsfrage: «DroneBelow250g» eintragen, danach sollten Sie ihre persönliche UAS-Betreibernummer (CHxxxxxxxxxxxxx-xyz) erhalten.
Leider haben wir zu dem Zeitpunkt noch keine Möglichkeit aus der Ferne festzustellen, um was für einen Piloten es sich handelt. Wenn Sie glauben, dass es sich um ein strafbares Verhalten handelt, sollten Sie sich an die Polizei wenden.
Ein CE-Kennzeichen muss bei der Produktion Ihrer Drohne direkt an der Drohne angebracht worden sein. Durch die CE-Kennzeichnung erklärt die Herstellerfirma, dass das Produkt den geltenden Anforderungen (Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz) genügt. Eine Drohne muss mit einem CE-Kennzeichen versehen sein, ansonsten ist das Fliegen verboten. Allerdings ist es ziemlich sicher, dass Sie ein CE-Kennzeichen finden werden, wenn Sie lange genug suchen – diese sind teilweise sehr gut versteck; bspw. im Deckel des Batteriefachs. Das CE-Zeichen sieht in etwa so aus:
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