Ballonbetrieb - Part-BOP

Seit dem 8. April 2019 gilt für den Betrieb von Ballonen die Verordnung (EU) Nr. 2018/395. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA hat für den Betrieb von privaten und kommerziellen Ballonfahrten, für die Lizenzierung von Pilotinnen und Piloten, sowie für die Wartung und Zulassung von Ballonen Regularien erarbeitet.

Das Balloon Rule Book der EASA beinhaltet die europäischen Vorschriften für Ballone und ist folgendermassen strukturiert:

  • Cover Regulation
  • Part-DEF: Definitions
  • Part-BOP: Balloon Air Operations mit Subpart BOP.BAS für alle Ballonfahrten (privat und kommerziell), sowie zusätzlich der Subpart BOP.ADD für kommerzielle Ballonfahrten
  • Part-BFCL: Balloons Flight Crew Licensing
  • Part-ML: Continuing Airworthiness für den Unterhalt von Ballonen
  • Certification Specifications (CS): Initial airworthiness für die Zertifizierung von Ballonen

Kommerzielle Ballonfahrten: Deklaration, Betriebsbewilligung und Betriebshandbuch

Für kommerzielle Ballonfahrten muss der Betrieb deklariert werden. Bei jeder Änderung der Angaben in der Deklaration muss diese neu eingereicht werden. Wenn der kommerzielle Betrieb eingestellt wird, ist das BAZL ebenfalls darüber zu benachrichtigen. Es ist zu beachten, dass Fahrten gegen Entgelt (auch bei Kostenteilung) mit mehr als vier Personen an Bord nach EU-Recht bereits als kommerziell gelten und somit deklariert werden müssen. Die nationalen Bedingungen zum Erhalt oder zur Verlängerung einer Betriebsbewilligung gemäss Art 104 der Luftfahrtverordnung (LFV) bleiben weiterhin bestehen. Ist der Betrieb auch nach nationaler Definition kommerziell, so ist neben der Deklaration auch eine Betriebsbewilligung nötig. 

Die kommerziellen Ballonbetriebe werden in einen Aufsichtszyklus von vier Jahren aufgenommen. In diesem Zyklus findet jeweils mindestens eine Inspektion statt.

Deklarierte Ballonbetriebe müssen über ein Betriebshandbuch verfügen. Dieses darf fortlaufend verbessert werden, ohne Bewilligung durch das BAZL. Das Betriebshandbuch wird jedoch bei Inspektionen mittels Stichproben durch das BAZL kontrolliert. Bei diesen Inspektionen wird zudem festgestellt, ob die Inhalte so gelebt werden, wie sie beschrieben sind. Es ist sehr wichtig, dass beispielsweise die Gefahrenliste fortlaufend ergänzt wird, wodurch ein bewusster Umgang mit Risiken ermöglicht wird. Falls Sie Fragen haben zum Erstellen oder Verbessern des Betriebshandbuchs, können Sie uns gerne kontaktieren. Der Schweizerische Ballonverband SBAV hat ebenfalls grosse Erfahrung mit dem Part-BOP und bietet Vorlagen für das Betriebshandbuch zum Download an.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt

Flugschulen und Leichtaviatik
Isabelle Pecoraio / Florian Rhyn
3003 Bern
Schweiz 

 

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