Schutzmassnahmen beziehen sich in der Luftfahrt auf die Abwehr äusserer Gefahren wie Flugzeugentführungen, Sabotageakte und Terrorangriffe.
Im Rahmen von Schutzmassnahmen ist das BAZL verantwortlich für die Zulassung und Aufsicht bei Flugplätzen, Luftfahrtgesellschaften, Reglementierten Lieferanten von Bordvorräten, Flugsicherungsunternehmen (ANS), Reglementierten Beauftragten, Unabhängigen Prüfstellen und Screeningunternehmen.
Dazu gehört die Überprüfung:
- von Zutrittskontrollen;
- Passagier- und Handgepäckkontrollen;
- von Reglementierten Beauftragten;
- der Unabhängigen Prüfstellen;
- des Schutzes von registriertem Gepäck ;
- des Schutzes von Flugzeugen;
- der Ausbildung der beauftragten Personen der Unabhängigen Prüfstellen;
- des Schutzes der IT und Zutrittskontrolle bei Skyguide und Meteo Schweiz (ANS);
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Schutzmassnahmen
Tel: +41 58 465 80 39
Fax: +41 58 465 80 32