Ein Bekannter Versender versendet Luftfracht oder Luftpost in seinem Namen und auf eigene Rechnung. Dabei muss er sich an die vorgegebenen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsstandards halten.
Ein Bekannter Versender versendet Luftfracht in seinem Namen und auf eigene Rechnung. Mittels betrieblichen Massnahmen wird sichergestellt, dass keine verbotenen Gegenstände in die Luftfracht gelangt.
Die Zulassung eines Bekannten Versenders erfolgt durch das BAZL. Die Prüfung des eingereichten Sicherheitsprogramms als auch die Inspektion am Standort wird durch eine vom BAZL zugelassene unabhängige Prüfstelle durchgeführt. Das Unternehmen wird für fünf Jahre als Bekannter Versender zugelassen.
Die unabhängige Prüfstelle führt in regelmässigen Abständen Inspektionen beim Bekannten Versender durch. Dabei werden die Sicherheitsprozesse, interne Schulungen als auch Qualitätssicherungsmassnahmen durch die zuständigen beauftragten Personen überprüft.
Jeder Bekannte Versender hat ein durch das BAZL genehmigtes Sicherheitsprogramm. In diesem werden sämtliche für die Luftfrachtsicherheit relevanten Prozesse beschrieben (Transport, Lagerung, Sicherung, Erstellen von Transportdokumenten, Schulung der Mitarbeitenden sowie interne Qualitätskontrollen). Das Template des Sicherheitsprogramms ist in allen drei Landessprachen sowie in Englisch verfügbar.
Die Kosten der Erstzertifizierung belaufen sich auf 3’600 CHF inklusive der Ausbildung zweier Sicherheitsverantwortlichen.
Pro Standort eines Bekannten Versenders müssen zwei Sicherheitsverantwortliche ausgebildet werden. Die Schulung der Sicherheitsverantwortlichen wird durch die unabhängigen Prüfstellen im Auftrag des BAZL durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Schutzmassnahmen
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Fax: +41 58 465 80 32