Offene Kategorie

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In der offenen Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die ohne Bewilligungen des BAZL geflogen werden. Die offene Kategorie teilt sich in drei Unterkategorien auf: A1, A2, A3. Die überwiegende Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. Der Modellflug in einem Vereins oder Verband ist von dieser Neuregelung ausgenommen.

*Die Schweiz hat am 1. Januar 2023 die EU-Drohnenregulierung übernommen*

Relevante Informationen für deinen Drohnenflug

Drohnenguide

Drohnenguide

Die praktische Checkliste für den sicheren Drohnenbetrieb.
Registrierung

Registrierung

Einfache und schnelle Registrierung als Drohnenbetreiber/in.
certificate

Zertifikate

Informationen zu verschiedenen Zertifizierungen und Schulungen.
three cats

Die drei Kategorien

Die Offene Kategorie, Spezielle Kategorie und Zulassungspflichtige Kategorie im Überblick.
Drohnenkarte

Flugeinschränkungen

Aktuelle Gebietseinschränkungen auf einen Blick.
Ereignismeldungen

Ereignismeldungen

Informationen zur Meldung von Vorfällen und ungewöhnlichen Ereignissen.

Drohnenperationen ausserhalb der Schweiz

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist für Drohnenoperationen ausserhalb der Schweiz nicht zuständig. Wenn Sie planen, Ihre Drohne im Ausland zu betreiben, sind Sie verpflichtet, sich über die geltenden Vorschriften im jeweiligen Land zu informieren. Die Regeln können von Land zu Land unterschiedlich sein und betreffen unter anderem Luftraumfreigaben, Sicherheitsvorkehrungen und Genehmigungen.

Eine Übersicht über die nationalen Luftfahrtbehörden (National Aviation Authorities, NAA) der verschiedenen Länder finden Sie unter folgendem Link:
National Aviation Authorities - EASA

 

Was gilt in der offenen Kategorie?

Weiterführende Informationen

FAQ

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FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Glossar

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Das Glossar mit Erklärungen zu allen relevanten Fachwörtern.

Kontakt

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Letzte Änderung 02.12.2024

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