Spezialisierter Flugbetrieb - SPO

SPO

Beim spezialisierten Flugbetrieb (Specialised Operations, SPO) werden Luftfahrzeuge für spezialisierte Tätigkeiten eingesetzt, sei es in der Landwirtschaft, in der Bauwirtschaft, zur Fotografie, Vermessung, Beobachtung und Überwachung oder für Luftwerbung. Einzelheiten zu den Kriterien für den spezialisierten Flugbetrieb finden sich unter SPO.GEN.005 in der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission über den Flugbetrieb.

Für den spezialisierten Flugbetrieb mit Flugzeugen und Helikoptern ist Abschnitt VIII (Teil-SPO) der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 anwendbar. Ausgenommen davon ist der nichtgewerbliche spezialisierte Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (nCMPA), für welchen Anhang VII (Teil-NCO) der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 über den Flugbetrieb massgebend ist. Weitere Angaben hierzu finden sich unter «Anforderungen an SPO-Betreiber».

Für die Beantragung, Streichung oder Änderung einer Zulassung gemäss EASA Part-ORO, Part-SPA oder andere Änderungen, die gemäss den für die Art des Flugbetriebs anwendbaren EASA Vorschriften mit dem BAZL zu behandeln sind, siehe Changes at Aircraft Operator.

Der Besitz eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) berechtigt nicht zur Durchführung von spezialisiertem Flugbetrieb.



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Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge

sboc@bazl.admin.ch

Sektion Flugbetrieb Helikopter

Tel: +41 58 464 62 93

heli@bazl.admin.ch

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