Luftfahrthindernisse

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Luftfahrthindernisse sind Anlagen wie Gebäude, Antennen, Türme, Kräne, Seilbahnen, Windkraftanlagen, Hochspannungsleitungen, Krane und Baumaschienen, usw., aber auch Pflanzen (insb. Bäume) die aufgrund ihrer Lage oder Höhe eine Gefahr für die Luftfahrt darstellen können. Für die Sicherheit der Luftfahrt sind solche Anlagen und Pflanzen vor der Erstellung registrierungs- und publikationspflichtig, müssen teilweise markiert oder befeuert werden und  bewilligungspflichtige müssen einer luftfahrtspezifischen Prüfung unterzogen werden.

Die Registrierung und Anmeldung von Luftfahrthindernissen muss über das Luftfahrtdatensammlungsportal (DCS) erfolgen. 

 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Luftfahrtdatensammlungsdienst (DCS)

ITV Consult AG im Auftrag des BAZL

Telefon DCS: +41 (0)44 871 21 99

obstacles@itv.ch

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Portal DCS

Bild Link DCS Portal

Pilotenmeldung Hindernis
obstacles@bazl.admin.ch

Geoportal des Bundes - Bereich Luftfahrt (WeGOM)

http://map.aviation.admin.ch
https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/infrastruktur/luftfahrthindernisse.html