Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal

Instandhaltung an Luftfahrzeugen
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Zum Erlangen einer Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal Lizenz werden spezifische Ausbildungen vorausgesetzt, die sich aus theoretischen und praktischen Elementen zusammensetzen. Die Ausbildungszeit dauert je nach Lizenztyp und Kategorie zwei bis fünf Jahre. Abgeschlossen werden diese Ausbildungen mit einer praktischen und einer theoretischen Prüfung.

Bedingung für die Ausstellung oder den Transfer einer Lizenz durch das BAZL

Für die Ausstellung oder den Transfer einer Lizenz durch das BAZL ist die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine Anstellung in einem vom BAZL zugelassenen Wartungsbetrieb Bedingung.

Um eine Part-66 Lizenz oder eine Lizenzerweiterung zu erlangen, wird eine nach EASA (Part-66) definierte Ausbildung gefordert. Weitere Informationen wie eine Lizenz der Kategorie B1 oder B2 erlangt werden können finden Sie unter dem folgenden Link:

Part-66 | EASA

In Bereichen, die von den EU-Verordnungen ausgenommen sind oder nicht durch die EU geregelt wurden, existieren nationale Ausweise für Fachspezialisten der folgenden Bereiche:

  • Spenglerarbeiten
  • Compositearbeiten
  • Holz/Stoff arbeiten
  • Arbeiten an mechanischen und elektrischen Komponenten

Diese basieren auf der Verordnung über das Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal (VLIp; SR 748.127.2) sowie die anwendbaren Richtlinien (Technischen Mitteilungen).

 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Aircraft Maintenance Licence
3003 Bern
Schweiz

aml@bazl.admin.ch

Tel: +41 58 465 05 57

Kontaktinformationen drucken

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/personal/luftfahrzeug-instandhaltungspersonal.html