Personen, die in der Luftfahrtindustrie arbeiten und Wartung, Reparatur und Inspektion von Luftfahrzeugen bescheinigen benötigen eine entsprechende Lizenz. Diese wird entweder vom BAZL ausgestellt oder ist durch internationale Abkommen anerkannt.
Für die Ausstellung oder den Transfer einer Lizenz durch das BAZL ist die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine Anstellung in einem vom BAZL zugelassenen Wartungsbetrieb Bedingung.