Part-66 Lizenzen Luftfahrzeug Instandhaltungspersonal
Personen, die in der Luftfahrtindustrie arbeiten und Wartung, Reparatur und Inspektion von Luftfahrzeugen bescheinigen benötigen eine entsprechende Lizenz. Diese wird entweder vom BAZL ausgestellt oder ist durch internationale Abkommen anerkannt.
Für die Ausstellung oder den Transfer einer Lizenz durch das BAZL ist die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine Anstellung in einem vom BAZL zugelassenen Wartungsbetrieb Bedingung.
EASA Part-66 Lizenz: Ausweise für Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal werden gestützt auf Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 (EASA Part-66) ausgestellt. Ein entsprechender Ausweis berechtigt Inhaber, bestimmte Instandhaltungsarbeiten an Luftfahrzeugen durchzuführen und zu bescheinigen welche in den Geltungsbereich der EU-Verordnungen fallen (EASA Luftfahrzeuge).