Der Musterzulassungsprozess stellt sicher, dass das Design eines neuen oder modifizierten Luftfahrzeugs, sowie Teile und Komponenten, den international vereinbarten Sicherheitsstandards entsprechen. Um dies zu erreichen, werden die europäischen Verordnungen und die Verfahren der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) angewendet.
In diesem Zusammenhang werden Lufttüchtigkeitsanweisungen publiziert, um ein sicherer Betrieb der Produkte aufrechtzuerhalten. Schlussendlich bescheinigt der Prozess auch die Lufttüchtigkeit der Luftfahrzeuge der Spezialkategorie.
Bitte beachten sie unsere E-Mail Adresse für Fragen betreffend Typenzulassung für nationale Projekte (Non-EASA Luffahrzeuge).
Bilateral Aviation Safety Agreements (BASA, Working-Arrangement und MOU)
Die Abkommen sind auf der Webseite: "Sicherheit - Internationales - Technische Abkommen" publiziert.
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Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Musterzulassung
3003 Bern
Schweiz
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