Entwicklungsbetriebe sind Unternehmen welche Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile oder Änderungen für diese entwickeln. Dabei haben sie gemäss genau definierten Abläufen vorzugehen. Am Schluss entstehen genehmigte Daten für Produkte (Luftfahrzeuge, Motoren und Propeller), Teile, Ausrüstungen, Änderungen oder Reparaturen. Die Anforderungen für die Erteilung, Erneuerung und Erweiterung eines Betriebsausweises richten sich nach den Bestimmungen der EASA Part 21 Subpart J.