Herstellerbetriebe sind Unternehmen, die Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile produzieren. Dabei haben sie gemäss genau definierten Unterlagen vorzugehen. Nach der Herstellung bescheinigen die Betriebe die Übereinstimmung der Produkte mit den Vorgaben und stellen den Teilen dadurch gleichzeitig die erforderliche Lufttüchtigkeit aus.
Die Anforderungen für die Erteilung einer amtlichen Genehmigung für Herstellungsbetriebe richten sich nach den Bestimmungen des Abschnitts G der europäischen Verordnung (EU) 748/2012. Das BAZL benutzt zudem die Leitlinien (AMC & GM) der europäischen Verordnung (EU) 748/2012 und prüft deren Einhaltung. Ein Betrieb kann alternative Leitlinien als die der (EU) 748/2012 wählen um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Diese müssen aber zuvor vom BAZL genehmigt werden und einen gleichen Sicherheitsstandard gewährleisten.
Für Anträge auf Genehmigung oder Änderung als Herstellungsbetrieb benutzen Sie bitte die Formulare in untenstehender Liste.
Diese Formulare können am Bildschirm ausgefüllt werden
Titel Formular |
Datum |
PDF Link |
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EASA Form 50 Application for Part 21 POA (Production Organisation Approval) |
28.11.2006 | Form 50 (PDF, 335 kB, 28.11.2006) |
EASA Form 51 Application for significant changes or variation of scope and terms of Part 21 POA |
28.11.2006 | Form 51 (PDF, 244 kB, 28.11.2006) |
EASA Form 60 Application for agreement of production under Part 21 Subp. F |
05.02.2020 | Form 60 (PDF, 277 kB, 05.02.2020) |
EASA Form 4 |
28.01.2019 | Form 4 (PDF, 217 kB, 28.01.2019) |
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Technische Organisationen
3003 Bern
Schweiz