Herstellerbetriebe

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Herstellerbetriebe sind Unternehmen, die Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile produzieren. Dabei haben sie gemäss genau definierten Unterlagen vorzugehen. Nach der Herstellung bescheinigen die Betriebe die Übereinstimmung der Produkte mit den Vorgaben und stellen den Teilen dadurch gleichzeitig die erforderliche Lufttüchtigkeit aus.

Die Anforderungen für die Erteilung einer amtlichen Genehmigung für Herstellungsbetriebe richten sich nach den Bestimmungen des Abschnitts G der europäischen Verordnung (EU) 748/2012. Das BAZL benutzt zudem die Leitlinien (AMC & GM) der europäischen Verordnung (EU) 748/2012 und prüft deren Einhaltung. Ein Betrieb kann alternative Leitlinien als die der (EU) 748/2012 wählen um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Diese müssen aber zuvor vom BAZL genehmigt werden und einen gleichen Sicherheitsstandard gewährleisten.

Für Anträge auf Genehmigung oder Änderung als Herstellungsbetrieb benutzen Sie bitte die Formulare in untenstehender Liste.

Diese Formulare können am Bildschirm ausgefüllt werden

Fromulare
EASA Form 50 (PDF, 252 kB, 28.11.2006)
Application for Part 21 POA (Production Organisation Approval)
EASA Form 51 (PDF, 250 kB, 28.11.2006)
Application for significant changes or variation of scope and terms of Part 21 POA
EASA Form 60 (PDF, 277 kB, 05.02.2020)
Application for agreement of production under Part 21 Subpart F
EASA Form 4 (PDF, 217 kB, 28.01.2019)
Application for Management Personnel

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Technische Organisationen
3003 Bern
Schweiz

Kontaktinformationen drucken

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/luftfahrzeuge/entwicklung--herstellung---baumuster/herstellerbetriebe.html