Nationale Luftfahrzeugherstellerbetriebe

Herstellerbetriebe die Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile produzieren die nicht den Bestimmungen der EASA unterliegen, können einen Herstellerausweis nach VLHb (Verordnung des UVEK über die Herstellerbetriebe von Luftfahrzeugen) erlangen.

Die VLHb regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Luftfahrzeug-Herstellerbetrieb einen Herstellerbetriebsausweis erhält, sowie die Rechte und Pflichten des Ausweisträgers.

Neu hergestellte Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller, Luftfahrzeugteile und Ausrüstungen können vom Träger eines Herstellerbetriebsausweis nach VLHb mit den untenstehenden Formularen bescheinigt werden.

Das Format der Bescheinigung muss mit dem des beigefügten Musters übereinstimmen, und zwar einschliesslich der Nummerierung und Position der Felder. Die Grösse eines Feldes kann entsprechend den individuellen Bedürfnissen angepasst werden, wobei die Bescheinigung letztlich immer noch als solche erkennbar sein sollte.

FOCA Form 1 (DOC, 69 kB, 08.04.2016)Freigabebescheinigung für Triebwerke, Propeller, Luftfahrzeugteile und Ausrüstungen von nicht-EASA Luftfahrzeugen.

FOCA Form 52 (DOC, 72 kB, 05.01.2010)Konformitätserklärung für ein neu hergestelltes nicht-EASA-Luftfahrzeug.

FOCA Form 53 (DOC, 132 kB, 05.01.2010)Freigabebescheinigung nach Instandhaltungsarbeiten an fabrikneuen nicht-EASA Luftfahrzeugen aus eigener Herstellung durch den Herstellerbetrieb.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Technische Organisationen
3003 Bern
Schweiz

Initialairworthiness@bazl.admin.ch

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