Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTA)

Symbolbild LTA
© BAZL

Lufttüchtigkeitsanweisungen sind Veröffentlichungen der zuständigen Behörden (z.B. BAZL, EASA, FAA) über Belange der Lufttüchtigkeit und der Instandhaltung von Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugteilen. Sie enthalten Massnahmen, die durchzuführen sind und entsprechende Fristen, damit die Lufttüchtigkeit aufrechterhalten werden kann. Diese technischen Informationen richten sich an Betreiber, Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) und Instand-
haltungsbetriebe der betroffenen Luftfahrzeuge. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Halter verpflichtet, sich aktiv und regelmässig über neu erschienene LTAs für Luftfahrzeug, Triebwerk(e), Propeller, Luftfahrzeugteile und Ausrüstungen zu informieren.

 

Anstelle der Zustellung per Briefpost, werden alle LTAs seit dem 1. Januar 2009 nur noch auf der BAZL-Website als Original-LTA des Herkunftslandes (d.h. ohne HB-Deckblatt) publiziert.

Der Luftfahrzeughalter hat die Möglichkeit - unabhängig davon um was für ein Luftfahrzeug es sich handelt - die für sein Luftfahrzeug anwendbaren LTA für Zelle, Triebwerk(e) und Propeller aktuell abzurufen. Die Suchmaske beinhaltet auch eine Suche nach HB-Kennzeichen.
(Achtung: Zubehör-LTA können meistens nicht einem HB-Kennzeichen zugeordnet werden).

Hinweis:
Die Technische Mitteilung (TM) Lufttüchtigkeitsanweisungen
(TM 02.020-80) wurde per 24. August 2018 gelöscht.

Haftung:
Obwohl die Bundesbehörden mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTA) achten, kann hinsichtlich der Aktualität und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernommen werden.   

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Lufttüchtigkeitsansanweisungen (LTA)
3003 Bern
Schweiz 

airdir@bazl.admin.ch

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