Abhängig vom Sitz des Unternehmens und der Art des Fluges benötigen ausländische Luftfahrtunternehmen für den Einflug, Transit oder Überflug mit zivilen Luftfahrzeugen eine Bewilligung.
Charterflüge(*), gewerbsmässige Geschäftsreiseflüge(*) und Linienflüge, welche nicht unter den freien Marktzugang der EU fallen, benötigen eine Bewilligung des BAZL:
(*) Gewisse unregelmässige kommerzielle Flüge (Taxi-Flüge) durch Luftfahrtunternehmen von Unterzeichnerstaaten des Pariser Abkommens von 1956 (Mehrseitiges Abkommen über die Verkehrsrechte für Beförderungen im nicht regelmässigen Luftverkehr in Europa) benötigen keine Bewilligung.
Zivile Luftfahrzeuge welche in einem Mitgliedsstaat der ICAO registriert sind, benötigen keine Überflugbewilligung oder Landebewilligung für nicht-kommerzielle Flüge. |
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Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Verkehrsrechte
Tel: +41 58 465 42 98
oder +41 58 465 91 25
Öffnungszeiten:
MO - FR
08.15-12.00 / 13.00-16.30
Anträge ausserhalb der Öffnungszeiten können nicht berücksichtigt werden.