Luftverkehrsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

Seit Juni 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen. Das Abkommen hat den Schweizer Fluggesellschaften den Zugang zum liberalsierten europäischen Markt gebracht. In Bezug auf die Besitzverhältnisse an Luftfahrtunternehmen verfügen Bürger der Schweiz und der EU über die gleichen Rechte.

Das Abkommen gliedert sich in acht Kapitel mit den Grundzügen und den Anwendungsmechanismen sowie einen Anhang mit sämtlichen Erlassen des europäischen Rechts, die integrierender Bestandteil des Abkommens sind und daher in der Schweiz Anwendung finden.

Verhandlungen Schweiz-EU: Strom, Landverkehr, Luftverkehr

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 den materiellen Abschluss der Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) zur Kenntnis genommen und die Verhandlungsresultate gewürdigt. Gemäss Bundesrat wurden die Ziele erreicht. Das Verhandlungspaket umfasst unter anderem die Aktualisierung der bestehenden Abkommen zu Land- und Luftverkehr sowie den Abschluss eines neuen Stromabkommens – zentrale Themenbereiche des UVEK.

Alle aktuellen Informationen zum Verhandlungsdossier «Luftverkehr» sowie das Faktenblatt Luftverkehrsabkommen sind auf der Website des GS-UVEK publiziert.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/rechtliche-grundlagen/internationales/luftverkehrsabkommen/bilaterales-luftverkehrsabkommen-mit-der-europaeischen-gemeinsch.html