Für einen gewerbsmässigen Lufttransport von Passagieren, Post und Fracht sind ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) und eine Betriebsbewilligung (BB) erforderlich.
Nach der Zertifizierung (AOC) ist der Flugbetrieb verpflichtet, jede Veränderung, z.B. der Flotte, des Personals, der Betriebsgrundsätze, der Prozesse und/oder der Dokumentation, nach den Vorschriften der EASA vom BAZL überprüfen zu lassen. Dabei erfordern einige Änderungen eine vorherige Genehmigung durch das BAZL, während andere nur gemeldet werden müssen.
Für den Erhalt und die Aufrechterhaltung der Betriebsbewilligung wird die Gewährleistung der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit durch das BAZL überprüft.
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Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge
Sektion Flugbetrieb Helikopter
Tel: +41 58 464 62 93