Gewerbsmässiger Flugbetrieb - Part-CAT

Für einen gewerbsmässigen Lufttransport von Passagieren, Post und Fracht sind ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) und eine Betriebsbewilligung (BB) erforderlich.

Nach der Zertifizierung (AOC) ist der Flugbetrieb verpflichtet, jede Veränderung, z.B. der Flotte, des Personals, der Betriebsgrundsätze, der Prozesse und/oder der Dokumentation, nach den Vorschriften der EASA vom BAZL überprüfen zu lassen. Dabei erfordern einige Änderungen eine vorherige Genehmigung durch das BAZL, während andere nur gemeldet werden müssen.

Für den Erhalt und die Aufrechterhaltung der Betriebsbewilligung wird die Gewährleistung der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit durch das BAZL überprüft.

Themen

Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC)

Erstzertifizierung und Erteilung einer Betriebsbewilligung


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Changes at Aircraft Operator

Änderungen, die vom BAZL genehmigt oder dem BAZL gemeldet werden müssen


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Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Voraussetzungen für die Erteilung einer schweizerischen Betriebsbewilligung



Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge

sboc@bazl.admin.ch

 

Sektion Flugbetrieb Helikopter

Tel: +41 58 464 62 93 

 
 

heli@bazl.admin.ch

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https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/flugbetrieb/cat.html