Flugbetriebe, welche gewerbsmässig Lufttransport durchführen wollen, müssen vom BAZL zertifiziert werden. Erstzertifizierungen und Änderungen des Air Operator Certificate (AOC) werden grundsätzlich nach dem ICAO-5-Phasenmodell durchgeführt.
Erstzertifizierung AOC
Alle wichtigen Dokumente für eine Erstzertifizierung
Zudem sind folgende Dokumente wichtig:
Flugbetrieb | Dokument |
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Komplexe Flugzeuge |
Compliance List AOC Aeroplane (XLSX, 52 kB, 05.09.2022) - gültig ab 30.10.2022 |
Helikopter | Compliance List AOC Helicopter (XLSX, 48 kB, 01.02.2023) |
Betriebsbewilligung
Erteilung Betriebsbewilligung
Der gewerbsmässige Transport von Personen und Gütern Bedarf einer Betriebsbewilligung. Voraussetzung dafür ist u.a. ein schweizerisches AOC sowie der Nachweis genügender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (für die vollständigen Voraussetzungen siehe Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008). Gesuche sind schriftlich mit folgenden Angaben einzureichen:
- Angaben zum Luftfahrtunternehmen
- Kontaktdaten der verantwortlichen Person
Bitte senden Sie Ihr Gesuch an:
Für Betreiber von Flugzeugen |
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Flugbetrieb komplexer Flugzeuge Postfach 41 8058 Zürich-Flughafen |
Für Betreiber von Helikoptern |
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Flugbetrieb Helikopter 3003 Bern |
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge
Sektion Flugbetrieb Helikopter
Tel: +41 58 464 62 93