Gefahrgut: Ausbildung

Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgut hängt stark vom Bewusstsein aller Beteiligten für die möglichen Risiken sowie vom Verständnis der Vorschriften ab.

Ein sicheres und effizientes Luftverkehrssystem hängt von qualifizierten Arbeitskräften ab. Arbeitgeber sind verpflichtet sicherzustellen, dass deren Personal zur Ausübung jeder Tätigkeit, für die es verantwortlich ist, befähigt ist. Diese Anforderung kann durch die Etablierung eines kompetenzbasierten Schulungs- und Beurteilungskonzeptes erfüllt werden.

Seit 01.01.2023: Kompetenzbasierte Schulung und Beurteilung Personal Gefahrgut (DG CBTA)

(Technische Vorschriften der ICAO, Teil 1, Kapitel 4)

Informationen des BAZL zur Umsetzung der Schulungsvorschriften und Einholung der erforderlichen Genehmigungen sind in folgenden Dokumenten zu finden:

Hinweis: Aufgrund der Änderungen der Schulungsvorschriften ist eine Anpassung der Lufttransportverordnung LTrV (SR 748.411) erforderlich. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 die Teilrevision der Lufttransportverordnung verabschiedet. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft (Medienmitteilung).

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge SBOC
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Betrieb komplexe Flugzeuge

Nichtflugbetriebe westliche Schweiz & Wallis

Tel. +41 58 466 30 02
___________________

Betrieb Helikopter

Nichtflugbetriebe östliche Schweiz & Tessin

Tel. +41 58 468 77 75
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dangerousgoods@bazl.admin.ch

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