Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgut hängt stark vom Bewusstsein aller Beteiligten für die möglichen Risiken sowie vom Verständnis der Vorschriften ab.
Ein sicheres und effizientes Luftverkehrssystem hängt von qualifizierten Arbeitskräften ab. Arbeitgeber sind verpflichtet sicherzustellen, dass deren Personal zur Ausübung jeder Tätigkeit, für die es verantwortlich ist, befähigt ist. Diese Anforderung kann durch die Etablierung eines kompetenzbasierten Schulungs- und Beurteilungskonzeptes erfüllt werden.
Seit 01.01.2023: Kompetenzbasierte Schulung und Beurteilung Personal Gefahrgut (DG CBTA)
(Technische Vorschriften der ICAO, Teil 1, Kapitel 4)
Informationen des BAZL zur Umsetzung der Schulungsvorschriften und Einholung der erforderlichen Genehmigungen sind in folgenden Dokumenten zu finden:
Hinweis: Aufgrund der Änderungen der Schulungsvorschriften ist eine Anpassung der Lufttransportverordnung LTrV (SR 748.411) erforderlich. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 die Teilrevision der Lufttransportverordnung verabschiedet. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft (Medienmitteilung).
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge SBOC
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Betrieb komplexe Flugzeuge
Nichtflugbetriebe westliche Schweiz & Wallis
Tel. +41 58 466 30 02
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Betrieb Helikopter
Nichtflugbetriebe östliche Schweiz & Tessin
Tel. +41 58 468 77 75
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