Die anwendbaren rechtlichen Grundlagen für den Flugbetrieb basieren auf internationalen Verträgen und daraus fliessenden Gesetze und Richtlinien. Es kommen sowohl international anwendbare Rechtserlasse sowie nationale Bestimmungen zur Anwendung.
Die Schweiz ist Mitglied der ICAO und verpflichtet sich damit als Vertragsstaat, die Standards der ICAO im nationalen Recht umzusetzen.
Als EASA Mitglied übernimmt die Schweiz über das Luftverkehrsabkommen EU-Recht (Verordnungen, Richtlinien und Direktiven) im Bereich der Luftfahrt. Nach der Übernahme über das Luftverkehrsabkommen sind diese Rechtserlasse in der Schweiz direkt anwendbar und gehen in ihrem Geltungsbereich nationalen Vorschriften vor.
Im Bereich der Zivilluftfahrt kommen einerseits landesrechtliche und andererseits auf internationalen Übereinkommen basierende Regelungen zur Anwendung. Das internationale Recht übersteuert dabei das nationale Recht.
Das Rahmengesetz ist das Bundesgesetz vom 21. Dezember 1948 über die Zivilluftfahrt. Es wird in der Verordnung vom 14. November 1973 über die Luftfahrt sowie in verschiedenen anderen Verordnungen umgesetzt. Das internationale Recht übersteuert das nationale Recht.
Seit Juni 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen. Das Abkommen hat den Schweizer Fluggesellschaften den Zugang zum liberalisierten europäischen Markt gebracht. In Bezug auf die Besitzverhältnisse an Luftfahrtunternehmen verfügen Bürger der Schweiz und der EU über die gleichen Rechte.
Da die AMC (Acceptable Means of Compliance) nicht verbindlich sind, können den Regulierungen unterstehende Personen alternative Verfahren zur Einhaltung der Vorgaben wählen. In diesem Fall verlieren sie jedoch die von den AMC der EASA bewirkte Konformitätsvermutung und müssen den zuständigen Behörden aufzeigen, dass sie die Gesetzesbestimmungen einhalten.
Auf dieser Seite finden Sie einerseits eine Übersicht aller vom BAZL publizierten «Alternative Means of Compliance», andererseits sind auch die von der Industrie ausgearbeiteten AltMoC ersichtlich.
Das BAZL veröffentlicht zu den Betriebsarten sogenanntes «Guidance Material/Information (GM/INFO)», welche dem Operator helfen sollen, die nötigen Nachweise und Dokumente bereitzustellen, Prozeduren und Trainings zu definieren und das OM-System entsprechend anzupassen.
Bei technischen Mitteilungen (TM) handelt es sich um verbindliche Richtlinien gestützt auf Artikel 50 Verordnung über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (VLL; SR 718.215.1) betreffend die Ausrüstung von Luftfahrzeugen für bestimmte Zwecke bzw. die Spezifizierung von Ausrüstungsgegenständen für den Einsatz an und mit Luftfahrzeugen.
Weiterführende Informationen