Technische Mitteilungen mit operationellem Zusammenhang

Technische Mitteilungen (TM) mit operationellem Zusammenhang sind Informationen allgemeiner Art und in der Regel ohne direkte Relevanz für die Lufttüchtigkeit, zum Beispiel über Organisation und Abläufe in der technischen Aufsicht durch das BAZL.

Hinweis: Die technischen Mitteilungen mit operationellem Zusammenhang sind zurzeit in Überarbeitung.

Seit der Einführung von Part-NCO im Jahr 2016 werden die technischen Mitteilungen mit operationellem Zusammenhang für EASA-Luftfahrzeuge grundsätzlich übersteuert. Seit 1. Juli 2023 gilt Part-NCO auch für bestimmte Annex-I-Luftfahrzeuge (siehe Verordnung SR 748.127.7) und somit sind auch in diesem Fall die TM übersteuert. Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Luftfahrzeuge, welche nicht von Part-NCO betroffen sind. Sie gelten weiterhin für Annex-I-Luftfahrzeuge (non-EASA) in den Kategorien der Ballone und Segelflugzeuge. Bis zur finalisierten Überarbeitung dieser technischen Mitteilungen steht die untenstehende Präsentation zur Verfügung, welche sich mit den neu geregelten Mindestausrüstungen befasst.

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/flugbetrieb/allgemeine-themen/rechtliche-grundlagen-flugbetrieb/technische-mitteilungen-mit-operationellem-zusammenhang.html