Flüge im Auftrag von ausländischen Staaten über oder in die Schweiz benötigen eine spezielle Bewilligung, eine so genannte Diplomatic Clearance. Das BAZL erteilt solche Bewilligungen in Absprache mit weiteren Bundesstellen.
Als Staatsflüge gelten Flüge, welche für Missionen im Dienst von Staaten, Militär-, Zoll- und Polizeibehörden durchgeführt werden. Dazu gehören insbesondere Flüge im Auftrag eines Staates, Transporte von Staatsoberhäuptern und hohem Staatspersonal in offizieller Mission, Polizei- und Zolleinsätze sowie jegliche militärische Flüge.
Zuständig für Gesuche um eine Diplomatic Clearance sind die diplomatischen Vertretungen der entsprechenden Staaten in der Schweiz. Damit das BAZL eine Bewilligung rechtzeitig ausstellen kann, müssen Anträge mindestens fünf Arbeitstage vor dem geplanten Staatsflug vorliegen. Für Staatsflüge zur Beförderung gefährlicher Güter wie etwa leicht entflammbarer Stoffe beträgt die Frist mindestens acht Arbeitstage.
Das BAZL prüft die Gesuche in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Bewilligungen werden jeweils nur erteilt, wenn bei der Durchführung der Flüge die Neutralität und die Souveränität der Schweiz respektiert werden. Keine Diplomatic Clearance erhalten Flüge, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen oder die der unmittelbaren Vorbereitung oder Unterstützung von Kampfhandlungen dienen.
Die detaillierten Regelungen und Anforderungen für Diplomatic Clearances finden sich im nebenstehenden Dokument.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion für Wirtschaftsfragen
Tel. +41 58 465 91 77
Öffnungszeiten
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