Sämtliche Änderungen und Reparaturen an Luftfahrzeugen, Triebwerken, Propellern sowie Bau- und Ausrüstungsteilen, die vom Geltungsbereich der EASA Grundverordnung (Verordnung (EU) 2018/1139) ausgenommen sind, bedürfen der Genehmigung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Die Genehmigung erfolgt auf der Grundlage der in der Technischen Mitteilung (TM) 02.020-60 "Änderungsarbeiten an Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugteilen" beschriebenen Verfahren.
Alle Änderungen und Reparaturen an Luftfahrzeugen, Triebwerken, Propellern sowie Bau- und Ausrüstungsteilen, die unter die Verantwortung der EASA fallen, bedürfen der Genehmigung durch die Europäische Agentur für Sicherheit der Luftfahrt (EASA).
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 03.11.2022
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Musterzulassung
3003 Bern
Schweiz
Tel: +41 58 465 31 74