Änderungen / Reparaturen

Sämtliche Änderungen und Reparaturen an Luftfahrzeugen, Triebwerken, Propellern sowie Bau- und Ausrüstungsteilen, die vom Geltungsbereich der EASA Grundverordnung (Verordnung (EU) 2018/1139) ausgenommen sind, bedürfen der Genehmigung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Die Genehmigung erfolgt auf der Grundlage der in der Technischen Mitteilung (TM) 02.020-60 "Änderungsarbeiten an Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugteilen" beschriebenen Verfahren.

 
 

Alle Änderungen und Reparaturen an Luftfahrzeugen, Triebwerken, Propellern sowie Bau- und Ausrüstungsteilen, die unter die Verantwortung der EASA fallen, bedürfen der Genehmigung durch die Europäische Agentur für Sicherheit der Luftfahrt (EASA).

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Letzte Änderung 03.11.2022

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3003 Bern
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