Personen, die in der Luftfahrtindustrie arbeiten und Wartung, Reparatur und Inspektion von Luftfahrzeugen und Komponenten bescheinigen benötigen einen entsprechenden Ausweis. Diese wird entweder vom BAZL ausgestellt oder ist durch internationale Abkommen anerkannt.
Die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an Luftfahrzeugen, die vom Geltungsbereich der einschlägigen EU-Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und deren Ausführungsbestimmungen ausgenommen sind (sog. Non-EASA-Luftfahrzeuge), richtet sich weiterhin nach den einzelstaatlichen Vorschriften.
