Aufgrund der hohen Anzahl an Gesuchen müssen Sie bis auf Weiteres mit einer Bearbeitungsdauer von 6 Monaten rechnen.
Gemäss dem Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) kann der Bund einen Teil der Erträge aus der Mineralölsteuer zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Luftfahrt einsetzen.
Mit dieser Massnahme wird dem Mangel an qualifiziertem Personal in der Schweizer Luftfahrt entgegengewirkt. Die finanziellen Beiträge werden nur an Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller ausbezahlt, die eine Anstellung bei einem Schweizer Aviatikbetrieb (Definition siehe Seite 3 der Erläuterungen zur Revision der Verordnung des Schweizerischen Bundesrats über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (PDF, 173 kB, 21.07.2023)) nachweisen können. Berücksichtigt werden jene Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, welche die beste Gewähr für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und gute Leistungen im Beruf bieten.
Die Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (VFAL) regelt, welche Ausbildungen (innerhalb der Berufsgruppen: Berufspiloten/innen, Fluglehrer/innen und Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal) mit welchen Beiträgen bzw. Beitragssätzen unterstützt werden, welche Voraussetzungen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erfüllen müssen und welche Anforderungen an Ausbildungsstätten gelten. Ergänzt wird die VFAL durch die Erläuterungen zur Revision der Verordnung des Schweizerischen Bundesrats über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (PDF, 173 kB, 21.07.2023).
Gesucheinreichung
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Letzte Änderung 16.12.2024
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Luftfahrtentwicklung
Ausbildungsfinanzierung
3003 Bern