Ausbildungsbeiträge für Fluglehrerinnen/Fluglehrer

Damit Sie eine Finanzhilfe erhalten, benötigt das BAZL ein vollständig ausgefülltes Gesuchformular inkl. den geforderten Beilagen. Nur wenn die Gesuche den rechtlichen Anforderungen entsprechen, können Gesuchsteller/innen mit einem finanziellen Beitrag rechnen.

Die Unterstützung gilt für Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Bedingungen für den Besuch eines Fluglehrerkurses gem. EASA Part-FCL Subpart J, Section 2 (Section 6 bei Instrumenten-Fluglehrerkursen, Section 10 bei Gebirgsfluglehrern) erfüllen. Nicht mitfinanziert werden Kurse und Trainingsmodule, die als Voraussetzung gelten (z.B. CPL-Theorie).

Letzte Änderung 26.10.2022

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Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Ausbildungsfinanzierung Luftverkehr
3003 Bern
Schweiz

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