Die Schweiz übernimmt per 1. Januar 2023 die EU-Drohnenregulierung

In der offenen Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die ohne Bewilligungen des BAZL geflogen werden. Die offene Kategorie teilt sich in drei Unterkategorien: A1, A2, A3. Die überwiegende Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. Der Modellflug im Rahmen eines Vereins oder Verbandes ist von dieser Neuregelung ausgenommen. Diese Seite illustriert die wichtigsten Elemente, die zu beachten sind.
Was gilt neu ab 1. Januar 2023 in der offenen Kategorie?
- 1. Registrierungspflicht via UAS.gate
- 2. Schulung mit Prüfung gemäss Unterkategorie (A1, A2, A3)
- 3. Das Mindestalter für Pilotinnen und Piloten ist 12 Jahre
- 4. Mindestabstand zu unbeteiligten Personen
- 5. Maximale Flughöhe von 120m über Grund
- 6. Drohnen müssen eine Klassenmarkierung haben
- Nicht neu aber wichtig
1. Ich habe mich registriert
Für alle Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten gilt eine Registrierungspflicht. Ausnahme: Die Drohne wiegt unter 250g und ist weder mit einer Kamera, noch mit einem Sensor oder einem anderen Gerät zur Aufnahme personenbezogener Daten ausgestattet.
2. Ich absolviere die Schulung und Prüfung gemäss Unterkategorie
Wenn ich eine Drohne fliege, die über 250g wiegt, bin ich verpflichtet eine Schulung und Prüfung zu absolvieren. Der Umfang und das Format der Schulung und Prüfung hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab, in der ich meine Drohne fliege. Das UAS.gate ist die offizielle Schulungs- und Prüfungsplattform der Schweiz. Zertifikate, die auf der offiziellen Plattform UAS.gate bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregulierung in der Schweiz absolviert wurden, bleiben gültig. Pilotinnen und Piloten können in ihrem UAS.gate-Profil ab ca. Februar 2023 eine aktualisierte Version des Zertifikats mit EU-Logo herunterladen.
Kategorie | Klasse | Gewicht | Schulung | Sicherheitsabstand |
---|---|---|---|---|
A1 | C0 | <250g | Keine notwendig |
Fliegen über Menschen
|
A1 | C0, C1 |
<900g | A1/A3 | Überfliegen von Personen
|
A2 | C2 | <4kg | A1/A3 |
Fliegen in der Nähe von Menschen
|
A3 | C2, C3, C4 |
<25kg | A1/A3 | Fliegen weit weg von Menschen
|
3. Ich erreiche das vorgegebene Mindestalter
Ich bin mindestens 12 Jahre alt oder fliege meine Drohne unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson, die selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.
4. Ich halte die horizontalen Mindestabstände zu unbeteiligten Personen ein
Wenn ich eine Drohne fliege, muss ich einen horizontalen Mindestabstand zu Personen haben, die nicht am Flug beteiligt sind. Wie gross diese Distanz ist, hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab, in der ich meine Drohne fliege (siehe Punkt 2).
5. Maximale Flughöhe von 120m über Grund
In der offenen Kategorie gilt neu eine maximale Flughöhe von 120m über Grund. Um höher zu fliegen ist eine Bewilligung vom BAZL notwendig.
6. Ich fliege eine konforme Drohne
Meine Drohne muss mit einer Klassenmarkierung (C0, C1, C2, C3, C4) und einem CE Kennzeichen versehen sein:
- Fehlt bei meiner Drohne die Klassenmarkierung, gelten für mich die Übergangsbestimmungen mit leicht eingeschränkten Regeln.
- Eine gekaufte Drohne ohne CE-Kennzeichen darf nicht geflogen werden (Ausnahme: Die Drohne ist selbstgebaut).
Nicht neu aber wichtig:
- Ich kenne die Gebietseinschränkungen
- Ich halte zu meiner Drohne stets Sichtkontakt
- Ich überfliege keine Menschenansammlungen
- Ich berücksichtige die Privatsphäre anderer
- Ich bin ausreichend versichert
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 22.02.2023