Jede Drohne, die in der offenen Kategorie betrieben wird, muss mit einer Klassenmarkierung (C0, C1, C2, C3, C4) versehen sein. Drohnen ohne Klassenmarkierung fallen in eine Übergangskategorie. In dieser Kategorie gelten leicht angepasste Regeln.
Übergangsbestimmungen für Drohnen ohne Klassenmarkierung
Erste Drohnen mit Klassenmarkierung sind seit Ende 2022 erhältlich. Diese Produkte entsprechen den aktuellen Anforderungen und können ohne Einschränkungen betrieben werden.
Regeln für Drohnen ohne Klassenmarkierung
Die Vorschriften für Drohnen mit Klassenmarkierung gelten grundsätzlich auch für Drohnen ohne Klassenmarkierung. Einzig unterschieden sie sich darin, dass Drohnen ohne Klassenmarkierungen anhand ihres Gewichtes in die Unterkategorien eingeteilt werden und nicht anhand der Klassenmarkierung. Drohnen ohne Klassenmarkierung können nach den Regeln der Übergangskategorie geflogen werden, die über die Zeit restriktiver werden:
Gewicht | Zertifikat | Betrieb gemäss | Zusätzliche Betriebseinschränkungen |
---|---|---|---|
<250g | Nicht benötigt | A1 | Keine |
<500g | A1/A3 | A1 | Keine |
<2kg | A1/A3 + A2 | A2 | Keine (siehe Verfügung BBl 2023 832) |
<25kg | A1/A3 | A3 | Keine |
Gewicht | Zertifikat | Betrieb gemäss | Zusätzliche Betriebseinschränkungen |
---|---|---|---|
<250g | Nicht benötigt | A1 | Keine |
<25kg | A1/A3 | A3 | Keine |
Ich darf meine Drohne immer auch in einer "höheren" Unterkategorien betreiben.
Beispiel: Wiegt meine Drohne 1.5kg, darf ich sie in der Unterkategorie A2 sowie A3 betreiben. Wenn ich mich dafür entscheide, die Drohne nach den restriktiveren Auflagen der Unterkategorie A3 zu betreiben, benötige ich kein A2 Zertifikat.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 11.08.2023