Jede Drohne, die in der offenen Kategorie betrieben wird, muss mit einer Klassenmarkierung (C0, C1, C2, C3, C4) versehen sein. Drohnen ohne Klassenmarkierung fallen in eine Überganskategorie. In dieser Kategorie gelten leicht angepasste Regeln.
Übergangsbestimmungen für Drohnen ohne Klassenmarkierung
Erste Drohnen mit Klassenmarkierung werden ca. ab Ende 2022 schrittweise erhältlich sein. Diese Produkte entsprechen den aktuellen Anforderungen und können ohne Einschränkungen betrieben werden.
Regeln für Drohnen ohne Klassenmarkierung
Drohnen ohne Klassenmarkierung können nach den Regeln der Übergangskategorie geflogen werden, die schrittweise restriktiver werden:
Gewicht | Zertifikat | Betrieb gemäss | Zusätzliche Betriebseinschränkungen |
---|---|---|---|
<250g | Nicht benötigt | A1 | Keine |
<500g | A1/A3 | A1 | Keine |
<2kg | A1/A3 + A2 | A2 | Horizontaler Sicherheitsabstand von 50m zu unbeteiligten Personen |
<25kg | A1/A3 | A3 | Keine |
Gewicht | Zertifikat | Betrieb gemäss | Zusätzliche Betriebseinschränkungen |
---|---|---|---|
<250g | Nicht benötigt | A1 | Keine |
<25kg | A1/A3 | A3 | Keine |
Wieso muss meine Drohne mit einer CE-Kennzeichnung und einer Klassenmarkierung versehen sein?
CE-Kennzeichnung | Durch die CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller Ihrer Drohne, dass diese den geltenden technischen Anforderungen genügt. Er versichert damit, dass das Gerät den geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht. |
Klassenmarkierung | Die Klassenmarkierung legt die Betriebsmöglichkeiten Ihrer Drohne sowie die Anforderungen, die Pilot/innen einhalten müssen, fest. |
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 25.01.2023