Übergangskategorie

Jede Drohne, die in der offenen Kategorie betrieben wird, muss mit einer Klassenmarkierung (C0, C1, C2, C3, C4) versehen sein. Drohnen ohne Klassenmarkierung fallen in eine Überganskategorie. In dieser Kategorie gelten leicht angepasste Regeln.

Übergangsbestimmungen für Drohnen ohne Klassenmarkierung

Erste Drohnen mit Klassenmarkierung werden ca. ab Ende 2022 schrittweise erhältlich sein. Diese Produkte entsprechen den aktuellen Anforderungen und können ohne Einschränkungen betrieben werden.

Regeln für Drohnen ohne Klassenmarkierung

Drohnen ohne Klassenmarkierung können nach den Regeln der Übergangskategorie geflogen werden, die schrittweise restriktiver werden:

Bis Dezember 2023
Gewicht Zertifikat Betrieb gemäss Zusätzliche Betriebseinschränkungen
<250g Nicht benötigt A1 Keine
<500g A1/A3 A1 Keine
<2kg A1/A3 + A2 A2 Horizontaler Sicherheitsabstand von 50m zu unbeteiligten Personen
<25kg A1/A3 A3 Keine
Ab Januar 2024
Gewicht Zertifikat Betrieb gemäss Zusätzliche Betriebseinschränkungen
<250g Nicht benötigt A1 Keine
<25kg A1/A3 A3 Keine

Wieso muss meine Drohne mit einer CE-Kennzeichnung und einer Klassenmarkierung versehen sein?

   
CE-Kennzeichnung Durch die CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller Ihrer Drohne, dass diese den geltenden technischen Anforderungen genügt. Er versichert damit, dass das Gerät den geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht. 
Klassenmarkierung Die Klassenmarkierung legt die Betriebsmöglichkeiten Ihrer Drohne sowie die Anforderungen, die Pilot/innen einhalten müssen, fest. 

 

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 25.01.2023

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