Spezielle Kategorie

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Ab dem 1. Januar 2023 wird das BAZL nur noch Betriebsbewilligungen nach EU-Recht erteilen. Es ist eine Übergangsfrist von 8 Monaten vorgesehen, um:

  1. Bereits erteilte Betriebsbewilligungen an die neue Rechtsgrundlage anzupassen.
  2. Betreibern, die neu in die spezifische Kategorie fallen, Zeit zu geben, eine Bewilligung nach EU-Recht zu erhalten (STS, PDRA, SORA).
  3. Den Betreibern unter Punkt 2 zu ermöglichen, während dieser Zeit noch nach den Regeln der bisherigen VLK zu operieren. Dabei kann von den Regeln der offenen Kategorie abgewichen werden, wenn dies für den Betrieb unbedingt erforderlich ist.

Bis zum Ende der Übergangsfrist am 1. September müssen alle Betreiber der spezifischen Kategorie im Besitz einer Bewilligung (STS, PDRA, SORA) sein, die auf EU-Recht basiert.

Sobald eine oder mehrere der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können oder das Abfluggewicht der Drohne höher ist als 25kg, ist der Drohnenbetrieb bewilligungspflichtig. Die Drohne wird dann in der speziellen Kategorie betrieben. Es stehen folgende Bewilligungsverfahren zur Verfügung:

Weiterführende Informationen


Letzte Änderung 03.01.2023

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