Anerkannte und Qualifizierte Stellen

Das BAZL kann im Bereich Drohnen von externen Organisationen unterstützt werden. Nachfolgend wird erklärt, welche Funktion diese Stellen übernehmen und wie Organisationen zu einer solchen Stelle werden können:

Qualifizierte Stellen

Das BAZL kann gewisse Aufgaben, die bisher vom BAZL übernommen wurden, an qualifizierte Stellen ausserhalb des Amtes auslagern. Qualifizierte Stellen übernehmen momentan folgenden Aufgabenbereich:

  • Bewilligungen in der spezifischen Kategorie für SAIL I und/oder SAIL II

Um die Aufgaben als qualifizierte Stelle zu erfüllen, benötigen Organisationen spezifische Luftfahrt- und Drohnenkenntnisse. In der Regel ist dies nur professionell aufgestellten Organisationen vorbehalten. Die spezifischen Anforderungen werden jeweils individuell mit dem BAZL besprochen.

Das BAZL steht bei Fragen zu Bewilligungen zur Verfügung (siehe Kontakt unter "Weiterführende Informationen").

Anerkannte Stellen

Damit Pilotinnen und Piloten nach einem EU Standardverfahren (STS-01, STS-02) fliegen können, benötigen sie theoretische und praktische Kenntnisse. Anerkannte Stellen sind Stellen, welche die praktische Schulung für eines oder beide EU-STS durchführen und bewerten.

Organisationen, die sich als anerkannte Stellen betätigen möchten, können das Formular beim BAZL einreichen (siehe Kontakt unter "Weiterführende Informationen"). Mit dem Formular erklärt die Organisation, dass sie die Prüftätigkeit übernehmen möchte. Danach folgt eine Zulassung vom BAZL. Die anerkannten Stellen werden zudem vom BAZL auditiert. So wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Im Moment gibt es in der Schweiz noch keine vom BAZL anerkannte Stellen. Sobald das BAZL Formulare von anerkannten Stellen annimmt, werden diese auf dieser Seite namentlich publiziert.
 

Weiterführende Informationen

Dokumente


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Kontakt

Letzte Änderung 19.04.2023

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