Für den Einsatz von Drohnen für Ausbringungen ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) erforderlich. Die Auflagen für solche Anwendungen hängen vom verwendeten Drohnentyp und von der auszubringenden Substanz ab.
Bewilligung von Sprühflügen in der Landwirtschaft
Bewilligungsverfahren
(1) Für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln muss das Luftfahrzeug für Bodenanwendungen zugelassen sein. Die technische Überprüfung als Grundlage für die Homologation erfolgt durch Agroscope. Zusätzlich müssen neue Luftfahrzeuge einen Spritzentest absolvieren, der durch Agroscope oder eine vom Bundesamt für Landwirtschaft anerkannte Prüfstelle durchgeführt wird. Diese Tests sollen in erster Linie sicherstellen, dass die Abdriftwerte dieser Luftfahrzeuge mit denen von Spritz- und Sprühmaschinen für Bodenanwendungen vergleichbar sind. Die Spritzentests müssen alle drei Jahre für jedes Luftfahrzeug wiederholt werden.
(2) Ein Gesuch um eine Betriebsbewilligung des BAZL kann nur gestellt werden, wenn die gesuchstellende Person ein homologiertes Luftfahrzeug besitzt. Um die Bewilligung zu beantragen, müssen die Anforderungen des PDRA Spray erfüllt sein. Hierfür wird dem BAZL (rpas@bazl.admin.ch) ein Betriebshandbuch (Operations Manual, OM) und die Fachbewilligung zusammen mit dem folgenden vollständig ausgefüllten Formular eingereicht:
(3) Nach Überprüfung der Antragsunterlagen und wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erteilt das BAZL eine Bewilligung. Der/die Bewilligungshalter/in ist dann verpflichtet, sein/seine oder ihr/ihre Luftfahrzeug(e) nur in dem im Betriebshandbuch (OM) und in der Betriebsbewilligung festgelegten Rahmen zu betreiben.
- Frist: Gesuche müssen mindestens 2 Monate vor dem geplanten Betrieb eingereicht werden
- Kosten: Je nach Zeitaufwand (160 CHF pro Stunde)
Weitere Unterstützung:
Letzte Änderung 25.04.2024